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LuggaruS.
nicht annehmbar; da aber Obwaldcn sehr insistirt, versteht man sich dazu, auf Genehmigung der Obrig^und unter Vorbehalt der hoheitlichen Rechte das Anerbieten zu machen, den Arrest bis zum AuötragSache aufzuheben, wenn der Nuntius seinerseits den Bann lose. Hicvon wird Frciburg, Svlothur»Zürich, lcztcrm für sich und zu Händen der übrigen mitrcgicrcndcn evangelischen Orte Anzeige gemacht >sie ersucht, ihre Ansicht darüber mitzuthcilen, Absch, 291. l>. — N!it. (1719). Die Gemeinde Pcdn»^behauptet daö Patronatsrccht an der dortigen von Karl Appiano von Mailand gestifteten Caplanci, »achdie männliche Nachkommenschaft des Stifters ausgestorben ist. In dem hierüber entstandenen Streiteder Gcncralvicar geltend, daß der Entscheid vor den geistlichen Richter gehöre, was daö Sindicat nicht 'erkennen kann und deshalb die Sache den Obrigkeiten anheimstellt. Absch. 715. cl. — t-tl). (171D-Entscheid bezüglich des CollaturrcchtS auf die Caplanci Pcdcmontc wird eingestellt, bis der gcgcnn'^Pfrundinhabcr mit Tod abgeht oder zurüktritt. Absch. 739. <1. — (1712). Der Landvogt hat !-^
vor vielen Wochen cingcfragt, ob er von einer gewissen ncubclchntcn Chorhcrrcnpfründc die Rccognitio»das Placct fordern soll oder nicht. Es wird ihm ein Auszug auS dem Abschied zu Baden vom Jahr .der für solche neue Stiftungen, wie die vorliegende, kein Placct voraussczt, mitgcthcilt, damit er sich 'entweder begnüge, oder seine Gcgcngründc den regierenden Orten cinbcrichtc. Absch. 736. o.
ll. Verschiedenes.
Art. t-12. (1686). Angehörige von Pcdcmontc werden auf ihr Ansuchen dem Großhcrzog von 8'^zu fernerer Besorgung der Zollwache in Livorno empfohlen. Absch. 191. 6.