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Lugganis,
10»».
Solothurn.
Urs Joseph Baß.
1000.
Luccrn.
Laurenz Franz von Flcckenstcin.
1002.
U n t e r w a l d c n.
Johann Melchior Bcrchtvld von Obwaldcn.
1004.
B a sc l.
Lukas Fäsch.
1000.
Schaffhausen.
Johann Christoph von Waldkirch.
100».
Zürich.
Johann Jakob Leu.
1701».
Uri.
Jakob Joseph Süsser.
1702.
Zug.
Adclrich Schön.
1704.
Frciburg.
Franz Jgnaz von Montcnach.
1700.
Bern.
Beat Jakob May.
170».
Schwyz.
Wolf Dietrich Janscr bis Herbst 1708; von da an
Dominik Janscr.
1710.
GlaruS.
Karl Ludwig Tschudi.
Landschrcibcr.
1007 100». Lcodcgar Keller von Luccrn.
100»—1712. Anton Lcodcgar Keller von Luccrn.
1. Allstem. Berwaltunsts- und Nech»unstssachei»; Beamte; Jahrvech«m«»t!'
Art. ». (1681). Die Meinungen gehen immer noch auseinander, woher das Geld zurReparatur des Schlosses genommen werden soll, ob ans dem Erlös cincö zu verkaufenden Geschütz ^aus dem Zollcrtrag oder endlich aus Beiträgen der Landschaft selbst. Absch. 9. n. — 0. (168-0^ ^Mehrheit wird erkennt, die nothwcndigcn Reparaturen am Schlosse nicht mehr länger aufzusparen.
Kosten wird das eine der im Schloße unnüz liegenden Stüke angewiesen und der Landvogt brauch'^/die Orte Mitthcilung zu machen, damit es dem Meistbietenden überlassen werde. Hiczu zeigte aber hgLust, jedoch unter dem Vorbehalt, daß alle Orte mit dem Verkauf einverstanden sind. Da diesFall ist, indem einige Orte den Bau des Schlosses aus anderweitigen Mitteln vollführen lassen wollt»/ ^die Angelegenheit in den Abschied genommen. Absch. 34. 6. — 7» (1683). Dem VernehmenLandvogt von Wattcnwyl bei einigen Orten die Zustimmung zum Verkauf von zwei Stükcn un Zürl 'gesucht, um den Erlös zur Reparatur des Palastes zu LuggaruS zu verwenden, wofür sich bereits ^Bern, Basel und Frciburg ausgesprochen haben sollen; die V katholischen Orte finden aber bcdc» ' ^Gcschüzc in dergleichen Hände zu verkaufen und auch der Ehre der regierenden Orte zuwider, ittvt>»den Anschein gäbe, als hätten sie ohne Verkauf jener Stüke, wovon das eine unbrauchbar ist, nicht vcden Palast ihres Landvogtcs rcparircn zu lassen. Sie halten daher für viel anständiger, daSStük umgießen zu lassen und die Kosten der vorhabenden Reparatur auS den Zöllen und Kammew ^zu bestreiten, zu welchem Zwck von einem Meister ein Überschlag gemacht und beim Landschrciber Kt ^bezüglicher Bericht eingeholt werden soll. Absch. 46. le. — ». Der Verkauf der Stüke inallgemein unanständig befunden und dagegen die Ansicht ausgesprochen, jedes Ort solle an die ""^"^chriiirtKosten von 76 bis 80 Dublonen sein Bctrcffniß beisteuern. Hierüber soll auf nächstes Sindicat