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McndriS.
zu machen. Zlbsch. 296. k. — 332. (1696). Dcr Landvvgt berichtet, eine bewaffnete Truppe spaMI^Soldaten von dcr Garnison zn Como sei den 19. März in das Haus des Paul Bcrnasconi zu Scscgtil> >">Mcndrisischcn eingedrungen, habe ihm die Schlüssel zu dein Kasten genommen und ans demselben zwei Rechnungbüchcr geraubt und mit sich fortgeführt und den Bcrnasconi selbst bis auf das Gebiet von Mailand >>u^'schleppt, worauf dann die Rechnungöbücher dem Gubcrnator zu Como mit einer Entschuldigung dieses Vorchnach fünf Tagen zurükgcgeben wurden. Es wird beschlossen, bei dein Grafen Casatc eine empfindliche Anregtüber diese neue Grcnzverlczung zu thun. Wenn von Zürich aus hierüber nichts an die Orte gelangenwerden die vier Orte diese Angelegenheit zur Kcnntniß der regierenden XII Orte bringen und da auf ^faction für diesen neuen Willküract dringen. Absch. 327. 6. — 3.'!.'!. (1699). Dcr Landvogt bcriä)"sseinen Amtsangchvrigcn seien von zwei spanischen Soldaten zwei Esel und ein Maulthicr, die mit Wbeladen waren und sich auf dem rüksichtlich dcr Grenze» streitigen Bezirke befanden, weggenommenman möchte daher doch ernstlich darauf dringen, daß diese Grenzstreitigkeit einmal beseitigt werde. Es ^hierauf dcr Gubcrnator unter Bezugnahme auf das dem Abgesandten Keller gegebene Versprechen dr»blersucht, den dortigen Scnat zur Bezeichnung seiner Dcputirtcn auf die Confcrenz mit den regierendenanzuhalten. Zu besserer Forderung dcr Sache wird auch die Verwendung des Sccrctär Scrponti u»deidgenössischen Agenten nachgesucht. Rüksichtlich dcr Vertretung dcr regierenden Orte auf dcr fraglichen ^ist man auf Gefallen dcr Obrigkeiten dcr Meinung, daß das ennctbirgischc Sindicat die Abgeordneten h
wählen möge; sollte aber die Confcrenz nicht bei Anlaß des Sindicates zu Stande kommen, so möchtendie Landvögtc und Landschreibcr bezeichnet werden. Absch. 417. g.— 334. (1791). Durch denGesandten wird eine an den Gubcrnator gerichtete Beschwerde eingelegt in Betreff dcr Prätcnsion des ^vogts, über die im Mcndrisischcn liegenden Güter des am I. Oktober 1709 ermordeten Franz TorriaM ^besonder» Vogt zu sczen, während dcr Erblasser seinen minderjährigen Sohn zum Erben eingcsczt undvcrwittwctc Schwester Kathcrina Fcrraria und deren Tvchtcrmann Graf Friedrich Confalonicrc alsbezeichnet habe. Die eingegangene Beschwerde wird dem Landvogt in Abschrift mitgctheilt und Bericht vtt'
inwiefern nach den Statuten die besondere Bogtbcstcllung für das im Mcndrisischcn liegende Vcrmögcn » ^sei. Inzwischen soll dcr Status quo aufrecht gehalten werden. Nachdem aber Lucern am 22.
Landvogt die zwischen ihm und dem eidgenössischen Agenten in Mailand deshalb geführte Korrespondenz chat und daraus ersichtlich ist, daß dieser Conflict in Mailand sehr übel aufgenommen werden könuü, ^hicvon den Orten neue Mitthcilung gemacht und dem Landvogr im Fernern aufgetragen, das Testament To> ^und ein Verzeichniß dcr im Mcndrisischcn gelegenen Güter desselben sammt einem Bericht, ob dasLeib nach falle oder nicht, einzusenden, damit dann auf die nächste Tagsaznng instruirt werden ^Absch. 465. s. — .33.'». Franz Torriani, Bürger von Mcndriö, verstorben in Mailand, hatte von d» ^seinem Söhnlcin, daS im Mcndrisischcn bedeutendes Vermögen 'bcsizt, einen Vormund gegeben,
Landvogt meint, diese Vogtbczcichnung habe nur von McndriS ausgehen können, dcr spanische Gesandtedie Vorbestellung als rechtskräftig behauptet. Diese Frage wird zur Überlegung in den AbschiedAbsch. 468. x. — 331». (1798). Es wird berichtet, die römische Gemeinde Moltrasio habe nicht ^Stük Land, in Wald und Weide bestehend, das allzeit von den Gemeinden Caneggiv undVogtci Mcndriö besessen und bcnuzt worden, verpachtet, sondern zahlreiche Bänmc gefällt und daraus 3^Säkc Kohlen gebrannt, und beanspruche zudem noch einen weit größer» Waldcomplcx, dcr wohl >-XKohlen ergeben würde. Da bei den jczigcn Kricgsläufcn dergleichen Grenzftrcitc nicht leicht erledig