Mendels.
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^ Franz Pozzo versehen gewesen seien, und daß ihm ein angcincsscncr Schadcnersaz zugesprochen werde. DcrMi lche Pvzzo wurde daher zur Berichterstattung vorgeladen, ist aber nicht erschienen, weshalb die Mehrheit^ ^ensiscation von dessen Güter anordnete. Lnccrn protestirt dagegen, weil das gegenwärtige Sindieat nicht^ >ci, die Lediglassnng dcS Pozzo, die 1 697 mehrheitlich befohlen wurde, in Frage zu ziehen. Absch. 693. A. -» (1716). Was der Landvogt über einen Vorfall mit Bcncdetto Porta cinbcrichtct hat, werden diesandten des Weilern an ihre Obern bringen. Inzwischen wird dem Landvogt zurükgcschricbcn, daß er einen^>> Bericht über den Sachverhalt und die Abschrift dcr Citativn des geistlichen Gerichts an den genannten^ einsende, damit ihm dcr verlangte Rath crthcilt werden kann. Absch. 726. n.
Gnterverkanf in fremde nnd todte Hand.
sci» ^ ^ (^697). Franz Ccruti von Carabbia in der Vvgtci Lauis läßt vorbringen, er sei wegen
^ Sohnes in große Schulde» gerathcn nnd könne sich nicht helfen, weil er seine Güter zu Stabio nndfi»d^ bestehenden Decrcte» nicht an Fremde verkaufen dürfe nnd in dcr Vogtci selbst keine» Käuferer bitte also um die Bewilligung, seine Güter an einen Fremden veräußern zu dürfen. Wiewohl man^ Manne mit Vorbehalt dcS Zugrcchtes gern entsprochen hätte, wird die Sache doch in den Abschied^ Weisung, daß die Orte ihre Erklärungen baldigst an Zürich abgehen lassen möchten.Ui>t/ (1698). Ans das frühere Gesuch des Franz Ccruti haben nnr Schwyz, Basel
Frcibnrg geantwortet nnd zwar zustimmend, jedoch mit Vorbehalt des ewigen Zngrechtcs; da aber zuden ss' ^ ^ daß sich bei solchem Vorbehalte kein Käufer finden werde, so wird dcr Gegenstand nochmals in6'schicd genommen. Absch. 386. p. — All». (1765). Dem Bischof von Como, dcr in dcr Gemeinde^ luv mehrere Parccllen um 1366 Philippöthaler verkauft hat, wird bewilligt, für diese Summe daselbstden Zusammenhängendes Grnndstük innert Jahresfrist anzukaufen. Bern nnd Lnccrn nehmen dies in
der Absch. 586. A. — Ali». (1711). Dem Francnklostcr St. Margcrita in Como wird von
Hcsis bewilligt, von ihrem Schuldner Joseph Casanova in Ligornctto zwei an andere klösterliche
Die ^""untcn Dorfes anstoßende Zimmer im Werth von 366 Pfund an Zahlnngsstatt anzunehmen,sandten von Zug, Glarus, Basel nnd Frcibnrg stimmen nicht bei. Absch. 729. I.
4. Zölle.
(11181). Da dieses Jahr schwerlich Jemand den Wcinzoll zu McndriS zu dem gewöhnlichenannehmen will, unter dem Verwand, daß derselbe, besonders von den Lauisern, die für eine gewisseVergünstigung beanspruchen, gar schlecht bezahlt werde, wird die Sache zu Händen dcrdaa .... ^ den Abschied genommen, damit diese, im Falle sie eine Verbesserung rathsam erachten, dicS ans''"Mährige Ssiwiea. befehlen können. Absch. 8. a.
5. Grenzen; Gebictsverlezungen; Jnriödictwn; Stenern.
de», (1682). Wegen des Vergleichs zu Muggio wird für gut gehalten, den Landvogt neben
"bszntr ^ ^^^Ibingcn zu bezeichnen, um ans Ratification mit den mailändischen Dcpntirten die SacheMit Hicvon soll Zürich Mitthcilung gemacht werden. Absch. 46. o. — Alil. (1683). Über dender Gütcrstcucr zwischen dem Mailändischen und dem Gebiet der Landvogtcicn Lauis und Mcndrisio