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Lauis.
auf die bekannten Folgen die Genehmigung des Auökaufcs zu verlangen. Daö dahcrigc Schreiben a»Papst rind eine besondere Empfehlung an den Cardinal Spada gingen den 23. März ab, nachdem ciMvon den einzelnen Orten noch besonders erdancrt worden. Auch dem Bischof wird noch einmal ftc»»d -geschrieben und die Erwartung ausgesprochen, er »verde den Auökauf dem Papste auch noch cmph^Absch. 736. I».
17. Klöster.
Art. Ä03. (1769). Johann Peter Conti hat zur Gründung eines Fraucnklostcrs 16,666 Kr^an Kapitalien und Liegenschaften angewiesen; da aber der Erkauf der Baustelle gcsczlich nicht möglich ^indem die tvdtc Hand kein Grundcigcnthum erwerben kann, so gestattet das Sindicat den Ankauf von stGrund und Boden, als der Bau des Klosters und der Elausur erfordert, mit dem Vorbehalt, daß ^Clausur nicht erforderlichen Güter und Häuser innert zwölf Jahren wieder an weltliche Personen verkauftLuecrn stimmt dagegen und will darüber den Obern rcfcrirc». Absch. 693. i. — ü!00. (1716). T)crdes Grund und Bodens für die Erbauung des von Johann Peter Conti gestifteten Frauenklvstcrs wirdbewilligt, mit dem Vorbehalt, daß alles liegende Gut, was zur Klausur nicht nothwcndig ist undderselben liegt, und alle zur Stiftung des Klosters gewidmeten Liegenschaften und Häuser innert zwölf 3^ .voir 1769 an gerechnet an Laien verkauft werden müssen. Die Gesandten von Lnccrn, Uri undbeharren darauf, daß die Einkünftcrechnungcn dieses Klosters jcwcilcn jährlich den Sindieatcn vorgelegtDie vom Stifter bezeichneten Verwalter protcstiren hiergegen, namentlich mit Hinweis darauf, daß du ^dies nicht zugeben werde, und alle andern Klöster im Lande diese Verpflichtung auch nicht hätten. Absch. 7^' ' ^300. (1711). Die Verwalter des von Johann Peter Conti neugcstiftctcn Klosters haben ihre Vcnvu^rcchnungcn jcwcilcn dem Sindicat abzulegen. Absch. 729. z>-.
13. Verschiedenes.
Art. 301. (1683). Der bisherige Gebrauch, die Rappen, welche der Basier Gesandte dc» " ^Gesandtschaften im Betrage von achtzehn Kronen austhcilt, öffentlich auszuwerfen, erweist sichunanständig und schimpflich. Denn so oft die Ehrcngcsandtn über die Gasse gehen, laufen ihnen » ^kleine und große Kinder, auch solche, die nicht arm sind, nach und schreien um Rappen, was bcso» ^Fremden sehr lächerlich vorkommt. ES wird daher den Obrigkeiten anheimgegeben, dicscir MißbraU ^ ^stellen und die achtzehn Kammcrkroncn besser zu verwenden. Absch. 51. <z. — 30L. (1683). ^Bericht, daß die Spitalvcrwaltcr zwei Spitalgütcr Valpcna und Vignola an Statthalter Bernhard R"Gcrichtsschrcibcr Johann Anton Castagna zu einem ewigen mit deren Erträgniß iir keinem Verhältnis! IBodcnzins verliehen hätten, werden die Betreffenden sämmtlich vorbcschiedcn. Es wird dargctha» ^daß die Verleihung von ihren Amtövorfahren ausgingen, da die Spitalvcrwaltcr alljährlich im Aßt^anderseits daß die verliehenen Güter sehr hcrabgckommcn und eher zum Vorthcil als Nachthcil chX
vergeben wordeil sind. Aus all' dem entnimmt daö Sindicat, daß die Spitalvcrwaltung im AM»"'sehr nachläßigc ist, so daß cS angezeigt wäre, diese Verleihungen rükgängig zu machen. Da , djeßkBcständer bereits mehrere hundert Kronen auf ihre Lehen verwendet haben und dem Spital den