Druckschrift 
6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
2106
Einzelbild herunterladen
 

2106

Lauis.

beschweren sich bitter über den Fiscal Castorco, der lcztcs Jahr heimlich »»d arglistig von de» regiere»^'Orten volle elf Jahre vor Ablauf der Zollpacht die Zollinvcstitur an sich und seine Söhne zu bring"gewußt hat, obwohl ein solches Anwerben von den Obrigkeiten ausdrüklich bei 500 Kronen Bußc vcrb^"war. Die Beschwerdeführer sind sich keines Verschuldens bewußt, um eine solche Behandlung zuda sie vielmehr glauben, ihre Pflichten bisher redlich erfüllt zu haben, und auch ihre Voreltern 1616 'des Mchrangcbotcs von l<><) Ducatoni von Seite des Don Diego Madcrni bei der Zollpacht bcln!worden waren. Dazu glauben sie, ebenso getreue Untcrthancn zu sein als der Fiscal Castorco, und l»^der Gerechtigkeit angemessen, daß wie die Lasten, so auch die Vorthcilc gleichmäßig vcrthcilt, und lcztctt "Einem allein gegeben werden, u, s, w. Dazu sei nicht sicher, ob Castorco den jährlichen Zins zahlen »'>da er die Erbschaft seines Vaters und Großvaters wegen ihrer vielen hintcrlassencn Schulden nicht »treten hat. Diese Beschwerden werden auf Wunsch der genannten Zollpächtcr dem Abschied ci»vcrAbsch. 242, ü. lZit». (1603). Ans den Bericht, daß die von Bünden sich über einen neue»zu LauiS beschweren und mit Repressalien drohen, wird dem Landvvgt, der auf ein früheres Schrcil»'»^Zürich nicht geantwortet hat, anbefohlen, unvcrwcilt zu antworten. Absch, 250. y. Nt7. (1606)-Sindicat nimmt Anstand an dem gcsczwidrigcn Vorgehen des Zollpächtcrs und Fiöcals JohannCastorco, der sich bereits seit vier Jahren in den Bcsiz der Ortöstimmcn gcsczt hat, daß ihm die Z" ^von 1704 an auf weitere acht Jahre überlassen werde. Dies widerstreitet der Verordnung von lbn ^ist geeignet, die obrigkeitliche Kammer zu bcnachtheiligcn, da hierdurch Mchrangebotc für die -3»6p»^ ^ausgeschlossen werden. Hiervon wird den Obrigkeiten gebührende Mitthcilnng gemacht, Untcrwalde» ^ ^daß Castorco auch die dortige Ortsstimmc einhole, und wird hierin von den übrigen Orten »"' ^Absch, 438. <z. lZtti. Der Bericht der Zollbcständcr, daß die Untcrthancn einiger Orte zollfrei,aber nicht zollfrei gehalten werden, wird in den Abschied genommen, da dem Sindicat eitle solchcBchandlnngswcisc bedenklich vorkommt, Absch, 338. 4. lZtil. Es ist die Frage genauer zuob die Zollbefreiung der drei Vogtcicn Bellen;, Vollen; und Livincn ein persönliches Privileg der ^ ^Einwohner für den gcsammtcn Kauf lind Verkauf, oder ein örtliches Vorrecht, nämlich nur für den ^der Untcrthancn selbst sei oder nicht. Die Zollpächtcr selbst verlangen hierüber genaue Weisung. Absch-NM. (1607). Mit Stimmenmehrheit wird verfügt, daß nicht nur etwa die Untcrthancn einzelner, ^

regierenden Orte ohne Unterschied in Bezug auf die Zollbefreiung in Lauis glcichzuhaltcn sind, Absch-^,cNN. Die Zollcr behaupten, jederzeit das Recht gehabt zu haben, sich mit den Übertretern derVorwisscn eines Landvogtcs abfindig zu machen, wenn sie der obrigkeitlichen Kammer den schuldige» ^der Strafe abgeben. Dagegen wird beantragt, daß die Zollcr zum wenigsten pflichtig sein sollen,vogt ein spccificirtcS Verzeichnis! der getroffenen Abfindungen vorzulegen, Absch, 360. i.

Gegen den abermals mit Mehrheit bestätigten Beschluß, daß sämmtlichc Untcrthancn derhinsichtlich de s hiesigen Zolls glcichgchaltcn werden sollen, protcstircn die Gesandten von Uri »»d Lischtweil ihre Untcrthancn schon unter den Herzogen von Mailand, ehe diese Landschaften unter die schiffRegierung gekommen waren, zollfrei gewesen seien und daß also billig bisher von den Zollcrn einzwischen diesen und den Untcrthancn anderer Stände gemacht worden sei, Absch. 301. a.der Kanzlei kein dctaillirtcr Zolltarif vorfindlich war, werden die Zollcr angewiesen, die in H»"d"' ^.chzc»'Tarife der Kanzlei zu übergeben und überdies noch eine Abschrift mit dem Abschied jedem Ortc zV"^^,gAbsch, 301.e. lilflj. Gegen den Beschluß des Sindicats zu Lauis, daß die von Bollcnz, Livii»M