Lauis.
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0. Märkte»
(S, auch unter vier ennetbirg, Vvjzteien überhaupt: Handel u, Verkehr; Zollwcscn.)
^ ^Vt. (1082). Dcr Lanisermarkt wird für dicscö Jahr abgerufen. (S. Absch. 37. n.) Writcrc
^^bkndlungcn in dieser Sache f. Absch. 38. e. — 150. Gegen die Abrufung deS diesjährigen Lauiscr-ks werden Gegenvorstellungen gemacht. Absch. 40. n. — 100« Die Laliiscr werden wegen ihrer geheimenGesnndhcitsrath in Mailand verantwortlich erklärt. (S. Absch. 42.) — 101. Sperre desin Bellcnz mit Bezug ans den Lanisermarkt. (S. Absch. 43. b.) — 10Ä. Sofern wider Erwarten
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. ^^)vlischcn Orte ans nächster Tagsaznng ans Einstellting des LauiscrmarkteS antragen sollten, werden"brigrn Orte sich darüber besprechen und auf die Bellcnz regierende» Orte zu wirken suchen, daß sie demiii/^" ^"rkt scinen Fortgang lassen; im VcrneinungSfall würde man den Lauiscrn, wie vor Jahren, alleleisten. Absch. 45. i. — 10'i. (1683). Die Lauiser verlangen Entschädigung wegen ihres^ Jcihr abgerufenen Marktes. Absch. 47. 1>. — 104« Es wird einhellig beschlossen, daß die Märkte zuund Bellenz zur bestimmten Zeit ihren Fortgang haben und daß Niemand gehindert werden soll, denm und Waarcn, seien cS Pferde oder anderes Vieh, nicht nur über den Mont Kcncl, sondern so
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je»' Zedern beliebt, entgegenzugehen, und zwar bei Androhung von Strafe an Leib und Gut gegen dic-
Ürle - solches verhindern sollten. Es sollen auch die Wirthc und Gemeinden die Kauflcutc mit dcr
Iii N" waren, ist ein Schreiben dcr in Chnr versammelten Häupter und ctwclchcr Räthe dcr
inü ' cingckvmmen, lvorin Beschwerde geführt wird, daß die dortigen Kauflcutc nach
^Uiig lcztjährigcn LauiscrmarkteS mit ihrem Bich nach Bellcnz gefahren, wo ihnen dcr Paß nach
^öff» ^'^iflich abgeschlagen, nachher aber nur mit ungewohnt hohen Zöllen und andern Beschwerden
Waarcn bcschcidcnlich halten. Absch. 49. in. — 105. Nachdem bereits die meisten Gc-
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cingckvmmen, lvorin Beschwerde geführt wird, daß die dortigen Kaufleutc nach
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sei, um nach dem Mailändischcn zu kommen; sie wünschen daher zu vernehme», wessen sie^»is ^^sfalls zu versehen haben. Es wird crwicdert, lcztcs Jahr sei die Einstellung dcr Märkte zu^r»r" 1"'^ ^^lcnz »jcht von den regierenden Orten, sondern allem Vernehmen nach von Seite Mailands^klicl ^ wodurch nicht nur den Bündnern, sondern auch allen dahin handelnden Eidgenossen
^hrx ^ Schüben erwachsen; es sei aber bereits Verabschiedung gethan, daß solches für dicscö und künftige'"ohr zu erwarten sei. Absch. 49. s. — 100. Die Tagsazung trifft Vorsorge für den sanitarischcnz»x ^^'lscrmarkteö. (S. Absch. 58. 4.) — 107. (1692). Die Obrigkeiten dcr V katholischen Orte werdenlllzj ^u»g cingcladcn, ob man nicht den diesjährigen Lanisermarkt abstellen sollte. (S. Absch. 245. g..) —»ich ^ ^ ^ 0n wünscht, daß allen llnterthancn durch öffentlichen Ruf verboten werde, ihr Hornvieh»>ich r ^ ^om Lanisermarkt hinlveg noch über das eidgenössische Gebiet hinaus zu führen. Mit MehrheitAich ki» ^ Angehörigen befehlen, was sie für gut finden; und sonach möge
"^fälliger öffentlicher Ruf in Lauis nicht im Namen deS Sindieats, sondern nur dcr einwilligenden
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...vr ^ ^bsch. 419 <1704). I» dem Streite zwischen dem frühem Landvogt Niklaus
^ffcich ^^»dschrciber Karl Mauriz von Bcroldingcn, als Landshauptmann dcr Landschaft Lauis,
^shm, ^ ^^^nnuug dcr Plazwachc von zwölf Mann für die Zeit deS LauiscrmarkteS, wird die vom^ Ktc st, Anspruch genommene Bcfugsamc als wohlbcgründct gefunden, zumal nicht nur
^dcüiM Erkenntnis! vom Jahr 1696 den Landshanptmann ermächtigt, dreißig
^nennen, von denen zwölf auf dem Plaz vor dem Palast, ebensoviel auf dem Marktplaz und