2100 Lauis,
dann nur bei dm nicht lädirtm Ortcn Liberation nachgesucht und den lädirten gegenüber verächtlich geha>^worden sei. Parinchini crwicdcrt, man habe nicht gewußt, daß das auf den Befehl des Landvogteö ^Bironico aufgehaltene Korn der Obrigkeit von Uri gehörte; Schwyz sei seines Wissens der Paß nicht guÄworden, und rüksichtlich der Particularsachcn habe man in Ansehung der Publicativn und der herrsch^Noth nicht geglaubt, diese Orte zu ladircn. Wenn seine Clientcn aber auö Ungewißheit und ohne bös»» ^Absicht gefehlt haben, so bitten sie um Verzeihung, mit Berufung auf ihren steten Gehorsam, den siekünftig beweisen werden. Da in dieser Äußerung so ziemlich eine Abbitte und Anerkennung eines bcgangFehlers liegt, so werden nochmals zwei Herren zu Parinchini geschikt, um ihn zu einer formeller» ^ ^zu vermögen, welche dann schriftlich dahin crtheilt wird, daß die Gemeinden mittelst eines Dcputirtcn vor
beleidigten Orten erscheinen und wegen des Vergangenen um Verzeihung bitten würden, mit der VersM ^daß sie nie die Absicht gehabt haben, diesen ein Mißfallen zuzufügen, und der allfälligc Fehler »MUnwissenheit begangen worden sei; sie wollen stets gehorsame Untcrthancn bleiben, und wenn die ^durch die stattgcfundencn Publicationcn beleidigt worden sei, so bitten sie um Mitthciluug sicherer Verhaltsregeln für die Zukunft, sie wollen dieselben in Unterwürfigkeit annehmen; rüksichtlich der Prätcnsion deö ^vogtcs Gaffer macht Parinchini sich anheischig, sein Möglichstes zu thun, um ihn zufrieden zu stelle»,dieser Erklärung vergnügt man sich in Erwartung der dahcrigcn Erfüllung, Absch, 25b). u. — 152«die Einladung sämmtlichcr regierender Orte zu dieser Confcrenz hatten die mitrcgicrcndcn Orte Uri, ^ 'Untcrwaldcn und Zug von Brunnen aus Zürich angezeigt, daß sie nicht erscheinen werden. Über die ^lassung dieser Confcrenz wird nun folgender Bericht erstattet. Im August bk92 sei auf dem Sind»''Lauis wegen des Früchtckaufs eine Verordnung gemacht worden; als aber nachher Mailand cinoverhängte, wodurch die cnnctbirgischcn Vogteicn mit der äußersten Noth an Lebensmitteln bedrohtseien, haben die Untcrthancn zu Lauis die obrigkeitlichen Beamten um ihre Verwendung bei denOrtcn angegangen, worauf bei Zürich und Luccrn laut Deeretcn Rath und Hilfe verlangt, eineausgewirkt und auch befolgt worden sei. Dieser gemäß sei die Früchtcauöfuhr auö dortiger Lm'dschK^^stellt worden; daß sich aber unter den angehaltenen Früchten scchszig Säkc, die für Schwyz und achtWeizen, die für Uri bestimmt waren, befunden haben, sei anfangs nicht bekannt gewesen; sobalddieses erfahren, habe man auf eingeholte Weisung beider Vororte dieses Getreide sogleich wieder vcr» ^ebenso sei eine auf Hauptmann Abybcrg lautende und entgegen dem Sindicatsbcschluß mit einemLandvogtS begleitete Sendung aufgehalten, auf Weisung des lcztcrn aber wieder sogleich verabfolgtDa aber Uri und Schwyz sich vcrlezt glaubten, seien Abgeordnete der Untcrthancn mit Bewilligungvogtcs in die regierenden Orte gegangen, um Vcrhaltsbcfchlc zu verlangen und ihre Unschuldhierauf habe der Landvogt, nachdem er anfänglich mit dem Viertel Lauis eine Buße von 35b» Kronen j,i>die übrigen drei Viertel um 2090 Philipp und den Borclla (Parclla) um lilX) Kronen gebüßt, ^verflossenen Dcccmbcr der Gegenstand an die Tagsazung gebracht worden, woselbst Uri und SchwPgemeinsamen Beilegung der Sache nicht haben Hand bieten wollen. Inzwischen ist aber die auf W'der Obrigkeiten erlassene Verordnung von der Mehrheit der Orte genehmigt worden; der Landvojsi^,^hat derselben nicht gehorchen und die dahcrigc Publieation nicht besiegeln wollen. Darauf fti ^
von Uri und Schwyz gegen die Untcrthancn noch stärker ausgebrochen und ungeachtet derMehrheit haben diese Orte noch Untcrwaldcn und Zug an sich gezogen, in Brunnen ein besonvcrcs ^constituirt und unter Androhung der Exemtion die Lauiser vor sich citirt; Zürich und Luccrn )