Vier cnnetbirg, Vogtcicn überhaupt.
Vogtcicn uüzlich und gut finden, wcuu dir Untcrthancn das Geforderte leisten können und es der H»-'"nicht nachthcilig sei. Die Orte werden daher eingeladen, ihre Gesandten über das Gcbirg in diesemzu instruircn. Absch. 554. u. — 214. (k7<17). Luccrn regt nach Inhalt des lcztcn Abschiedes vondie Durchführung dcS Auskaufcs der Güter, welche Lehen der bischöflichen Tafel zu Comv sind, neuert»»^an und macht darauf aufmerksam, daß der Termin der Suspcndirung des über die Gemeinde Gcntilinohängten Kirchenbannes abgelaufen sei und nochmals verlängert werden sollte. Nach Bclesung des Absch»'wird einstimmig das Gutachten dahin abgegeben, die Abgeordneten von Luccrn und Uri, welche mit deichtdes Bischofs von Coino wegen des Auökaufs der Lehen und der Gemeinde Gcntilino unterhandelt lh»»"'sollen sich NamcnS der anwesenden Orte an den Abbatc Gazinelli, Beauftragten des Bischofs, wenden »^Verlängerung der Suspension dcS Kirchenbannes bis auf nächstes Sindieat verlangen, indem »m» ^gesammtcn regierenden Orte über den Stand der Unterhandlungen über den fraglichen Loskauf nicht h»^Kcnntniß sczcn können, auf dem Sindieat aber die Sache zu beendigen hoffe. Inzwischen sollte den Gesa»über das Gcbirg die Instruction crthcilt, oder den Gemeinden dircct befohlen werden, daß die Partie»»'den Loskauf innerhalb einer bestimmten Frist durchführen, und wo sie das nicht vermöchten, die Gc>»c»selbst dazu angehalten werden. Absch. 63l. e. — 215 u. 2li». k. Luccrn erinnert, daß der Loskauf der Udes Bischofs von Como in den Vogtcicn LauiS und Mendris bisher nicht habe erreicht werden ('» ^namentlich auch vcswcgcn, weil man gegen die Compctcnz des Bischofs Zweifel gehabt habe. Nun ha^aber die Nachricht erhalten, der Bischof sei von Rom auS ermächtigt worden, den Loökauf um ll)°/» »nehmen, mit der Bedingung jedoch, daß er für die gleiche Summe in den betreffenden Vogtcicn unedelkaufen könne. Früher habe man den AuSkaufsbctrag auf 36,<)(><> Kronen angeschlagen, nach demBericht würde er sich aber nur auf 3 bis 4666 Kronen belaufen. Luccrn glaube nun, cS wäre dieserkauf für die Untcrthancn ein so nüzliches Werk, daß dem Bischof der Ankauf von etwas Gütern »m s» ^gestattet werden sollte, als derselbe deshalb den regierenden Orten um so mehr Rüksichten tragen würde- ^Unvermögende müßte die betreffende Gemeinde in den Auskauf einstehen, in der Meinung, daß 'h»^' ^ihren Nachfolgern bei bessern Vermögensumständen die Lösung vorbehalten bliebe. Da die übrigen Ol»' ^über nicht instruirt sind, wird die Angelegenheit behufs Jnstruirung der Gesandten über daörekvronüum genommen. 2. Über das Nämliche verhandeln auch die mitrcgicrcnden katholischen Orte best ^Absch. 635. n u. — 217. Auf dem lczten Sindieat ist der Auskauf der der bischöflichenComo gehörigen Lehen beschlossen worden; nunmehr aber sind vom Bischof, besonders aber von den ^trägcrn verschiedene Schreiben eingegangen, worin sie nochmals angehört zu werden verlange». Luc6» ^die angebrachten Beschwerden für unbegründet und weitere Vorträge hierüber für unstatthaft, möchtcAnsichten der übrigen Orte vernehmen. Einige Orte berichten hierauf, daß sie den Landvögtcn sch''" ^getragen, den Auskauf zu befördern; andere erklären, keine bestimmte Instruction zu bcsizcn,ebenfalls nicht, daß ihre Obrigkeiten keine weiter» Vorstellungen mehr anhören würden, nachdem (ü ^zu dem Loskauf gestimmt haben. Absch. 644. k.