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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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2055
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Vier ennctbirg. Vogteien überhaupt. 2055

^lttcndcu Ortc der Antrag gestellt, es dürfe das aus dein Mailändischcn an die cnnctbirgischcn Vogteien^'folgte Korn nicht wieder außer das Land verkauft werden, da namentlich sehr viel nach Bünden ausgeführtc» soin nichts iu die befagteu Vogteien ausführen lasse. Inzwischen werden die Lauiser

!>g ^ Vcrzcichniß dcS von dort außer das Land geführten Getreides einzugeben. Absch. 281. d.^ wegen Beeinträchtigung der Vogteien von Seite der mailäudischcn Regierung beschlossen worden

/ I- Abjch, ZgZ ^ Dem eidgenössischen Agenten iu Madrid wird empfohlen, auf eine schnelle

Nf ! über die Formalitäten dcS Handelsverkehrs zwischen den cnnctbirgischcn Unterthanen und dem

^^ndhcht,, zu dringen. Absch. 293. 1. 101. (1695). Luccrn eröffnet instructivnSgcmäß, die mailändischc>vill'Vernehmen nach den ennctbirgischcn Vogteien abermals das Getreide abgeschlagen. Manw.. genaue Erkundigung einziehen, um nach Umständen dann die nöthigen Schritte thun zu können.

)- 619. 6. 10 >. (1696). Der Bericht des Landvogtcs von Lauis, daß den Unterthanen wieder^^^wigcl drohe, weil Mailand die Ausfuhr der Früchte unter den härtesten Strafe» verboten habe, wirdAich hinterbringe» übernommen. Absch. 332. r. 10 t. (1697). Der spanische Gesandte

^ bringe,ersucht, sich für die Vcrabfolgung der Früchte an die ennctbirgischcn Unterthanen und fürj^'^ung der Neuerungen in Betreff des Gebrauches der Wochcnmärktc zu verwenden. Absch, 351. n.von' Gegen das neue Verbot der Früchtcnausfnhr aus dem Mailändischen wird dem Gesandten

h<p ^ Spanien verbündeten Orten dringende Gegenvorstellung gemacht, welche indcß nur den ErfolgAich ^ ennetbirgischcn Unterthanen der dritte Theil des frühcrn limitirtcn FrüchtenbczugcS zugesichertDie Eonsircnz dringt neuerdings auf größere Begünstigung in dieser Sache. (S. Absch. 312. a n. d.)>l>re' ^ cnnctbirgischcn Unterthanen wird zugesagt, bei Erneuerung des Bundes mit Mailand

llsi; Beschränkung dcö freien Verkehres möglichst Abhilfe zu verschaffen. Absch. 589. e.

Ecm' Von den Landvögten in LauiS, Luggarus und MendriS wird berichtet, Prinz Eugen von

sis ^ »ach Eroberung der Stadt Mailand, wahrscheinlich wegen der Erneuerung und BeschwörungAlf ^ CapitulatS, den enuctbirgischen Unterthanen den Kauf von Korn, Salz und andern Victualicn

verboten, und bitten daher um hochobrigkeitlichc Slssistenz. Zürich, Bern, Basel und Schaff-^Ichiil ^ Eru'artung der Tagsazung ein vorläufiges Gesuch an den Prinzen zu Gunsten dieser

h, behufs Wiedereröffnung dcö freien Handels und Wandels überlassen und dem Landvogt

^ÜPricl ^stcllung übermittelt werden. Evangelisch GlaruS nimmt die Sache ad rskarandum undl»,d ^''^digc Mitthcilung seiner Entschließung. Absch, 629. e. 107» Auf die Llnzcigc der Unterthanenp»d ^ rcsidircndc» Amtleute, daß, seitdem Mailand in andere Hände gefallen, der Bezug von Getreide^ürfnO."'^ ""dern Lebensmitteln ihnen gesperrt werde, und auf deren Bitte, sie mit diesen unentbehrlichen^Ochcn, wird dem spanischen Gesandten das Gesuch vorgetragen, diesen bedrängten LeutenA Anlaß der Solemnisativn dcS CapitulatS crthcilteu Reverses mit Salz und Getreide an die Hand

lczterm verspricht er sofort zweihundert Säle abfolgcn zu lassen und nach Bedarf das NöthigeBetreff des SalzeS glaubt er annehmen zu dürfen, daß noch genug im Lande sei,^ ^^lgc» Fall werde er an Herrn de la Chapcllc nach Solvthurn schreiben, daß er burgundischesd^^cnossinichaft liefere. ES fällt übrigens in dieser Sache ans, daß die Unterthanen weder diebül f^, ^ ^ß^rrung angeben, noch Jemand zur Anhandnahme der Provisionen hichcr geordnet, und entgegenfz,, -^cfchlm in ihrem Lande keine Vorräthc angelegt haben. Im Fernern wird beschlossen, das Salzhn unter obrigkeitlichem Namen über den Berg fertigen zu lassen, was der Obsorge Uri'S empfohlen