Badein
1969
Ulis, dcr fragliche Weg sei eine seit unvordenklichen Zeiten gebrauchte Straße, auf dem keine obrigkeitliche° Mtt abgefahren, sondern nur statt derjenigen von Coblenz die in Würcnlingcn gewählt werde, und manihm als mitregicrcndcm Orte wohl nicht abschlagen, eine bequemere und nähere Straße z» crbesscrn^ Zu gebrauchen, wird die Sache in den Abschied genommen, mit der Verpflichtung, innerhalb vier Wochen^ Eutscheid nach Zürich zu berichten. Inzwischen wird die Crbesserung der Straße eingestellt. Absch. 1 39. //.. —V Nidwaldcn erhebt Bedenken, daß gegen alle Inhibitionen und Protcstationcn in der Landvogtci neue^«ßcn pltinirt werden, die den regierenden Orten nicht genehm seien. Absch. 135. le. — Bern
^ ^>gt, daß xg Verbesserung der alten Straße von Säckingen nach Dcgerfclden nicht gehemmt werde.
Mugsam Kundschaften vorliegen, daß dieses eine rechte alte Straße gewesen, auf der vor Zeiten viel^ ^ucmnögüter geführt worden sind, nehme» die Gesandten der übrigen regierenden Orte den Gegenstand in" schied »,it dem Versprechen, ihre Entschließungen nächstens nach Zürich einzubcrichten. Inzwischen mögeder Verbesserung der Straße fortgefahren werden. Absch. 139. p. — (1798). Der Landvogt
»H jwum Bericht über den schlechten Zustand der Landstraßen den Auftrag, diese zu bcaugcnscheinen>>»d' Verbesserung unter Strafe zu befehlen. Ungehorsame sollen zur Verantwortung gezogen
AU'üsn werden. Absch. 662. s.
htt, womit seine Obrigkeit daS Salz und andere Sachen nach Mellingen zu führen Pflege,
>>s allgemeinem Recht auf schiffbaren Flüssen genügsame Schiff- und Fischwegc offen bleiben sollen,^tiv»" ^ nächster Jahrrechnung über die von Bern auf der ganzen Rcuß prätendirte hohe JuriS-i>st^ ' werde, wird in den Abschied genommen. Absch. 71. v. — il9. (1685). Die vorder-
es Rtgierung zu WaldShnt tvird dringend ersucht, ein gewisses Gebäude oder WirthShauS, welches
lex ^ ^'^ichischen Seite des Nhciuö dem Flcken Coblenz gegenüber bereits angefangen worden ist undeher, dem Zoll und dem militärischen Interesse nachtheilig sein könnte, durch ihre Auetorität zu
92. t. — (l686). Auf die Antwort der vordcrösterrcichischen Regierung und deö
svlßx ,^aldshut wegen des Coblenz gegenüber unternommenen Baucö ist man vielseitig der Ansicht, manForderungen nicht z» weit treiben, weil man selbst auch die österreichische Zumuthuug, auf^>>d ^oden nichts zu bauen, was den Constanzcrn nicht gefällig wäre, abweisen wolle. Der Gcgcn-
^°ssnet ^ nächste badischc Tagsazuilg verschoben. Absch. 95. ü. - .»l '2. (<799). Der Landvogt
^jtckcr ^ ^ Zurzach sei einem Katholischen und einem Rcformirten verliehen worden,
galten Lehenbricf und bezahle nichts, lcztcrer aber jährlich 6 Pfd., welche der Landvogt jcwcilen
^ wird beschlossen, der katholische Fähre soll vor den Landvogt berufe» und angehalten werden,
^sgkeip^^ ^ bezahlen und im Weigerungsfall vor die Session citirt werden. Die Lchcnzinse sind den" Zu verrechnen. Absch. 119. W. — IN.!. Die Schifflcutc von Lauscnburg, welche Schiffe und
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