Sargans. 1915
^Wannen wieder, wie früher, die fünf Eimer Wein abzuliefern. Dem Gesuch wird auf Ratification der^ Weiten entsprochen. Absch. 240. ?/.?. — (1704). Die von MelS beschweren sich über de»
des ^ Jahrrcchnung von 1692 iil Betreff dcS PfarrwcinS für Wcißtanncn. Auö der Einvernahme^^^'"wann Ratsch und dcö Schulmeisters von Mcls ergibt sich aber, daß der Kaplan zu Mclö keinerleigegen Wcißtanncn gehabt und daß der crstcrc nichts von des Landvogt Meyers Vergleich wisse.
^ damalige Caplan die Schule ein Jahr lang versehen; wegen dcö geringen^cieinkvnimcnö habe er aber fast den ganzen Schullohn verbraucht; auch habe derselbe wegen seinerWill ^ ^ Schule nicht mehr versehen können, weshalb der Weingarten unbezahlt geblieben sei. Sehrer r! ^ ^ Bericht, daß sich der Abt von PfäfcrS die Collatur dieser neuen Pfründe anmaße, daA»t ^ ^'"Vernehmen nach nicht viel dazu beigetragen hat. Wegen dieses Weingartens sind nun verschiedenegestellt worden; da es aber nicht statthaft erschien, daS Urthcil von 1692 abzuändern, so wird die^Wgcnhcit in den Abschied genommen. Absch. 554. IN. — (1706). Da seiner Zeit wegen
^ Weibcls zu Wcißtanncn Streit entstanden und nunmehr seit vielen Jahren jener vom Land-^ "us cmm, Drcicrvorschlag der Gemeinde gewählt wird, so beantragt der Landvogt Beibehaltung dieserDarüber wird nichts beschlossen. Absch. 609. 666.
l». Verschiedenes.
(1682). Das Gesuch deren von Ficld bei Sargans, ihnen in der neu aufgebauten CapelleZ; ' ^6tar machen zu lassen, wird in Ermangelung von Instructionen in den Abschied genommen. Absch.^chtc ^ ^ Gesuch des Statthalter Bachmann von GlaruS, die regierenden Orte
W'tl/" Wallfahrtskirche zu Ficld einen neuen Ehoraltar verehren, wird wieder in den Abschied genommen.Wr ^ (1684). Der abermalige Antrag, in die rcnovirtc Capelle zu Ficld einen Chor
wird in den Abschied genommen. Absch. 67. sss. — Auf gestelltes Wcisungs-
tzg^l^ Landvogt die Geneigtheit ver katholischen regierenden Orte eröffnet, den Choraltar in die
dhs. ^wld machen zu lassen, sofern der Preis ungefähr 100 Kronen nicht übersteige. Er solle also auf'Ilff (Plan) machen lassen und denselben beförderlich an Lueern übersenden. Absch. 74. 1>6.
Auf die Beschwerde des neuen LandvogtcS über die bei der „Käökilbi" eingeschlichenen Miß-Wcrc kosten wird erkennt, daß es laut Urbar bei den „bestellten" (Kirchwcihcn) verbleiben und keinewerden solle. Absch. 115. eo. — .!1l. (1696). Da wegen eines Mißverständnisses zwischen^hl ^^9uns und dem Landschrcibcr Gallati das Bergwerk zu FlumS, daö sonst den so nothwcndigcn^ Stokcn gcrathen ist, so wird beschlossen, die Good nach Baden zu bescheiden, wo GallatiWchnnen werde, und mit beiden Parteien einen Vergleich zu versuchen. Sollte dieser nichtsicher ^ sich die Orte die weitere Verfügung vor, damit daö Bergwerk, alö obrigkeitliches Lehen,
werde. Dabei wird aber erkennt, der gewonnene Stahl soll künftig nicht mehr an einen^eise Wmann von Zürich verkauft, sondern davon auch jedem Ort, daS solchen verlangt, in gebührendemwerden. Absch. 330. 1. — 1!lL. (1697). Da die Spedition des Stahls auö dem Reich^schre'^ ^ Bergwerk zu Flumö wegen dcö zwischen den Gebrüdern Good und ihrem Schwager^cieu^ ^ullati waltenden Streites nicht ausgebeutet wird, so erhält der Landvogt die Weisung, die^ W und ihnen die Wiedereröffnung des Bergbaues anzubefehlen, mit der Androhung, daß
^»dcn Orte sonst dieses obrigkeitliche Lehen alö ihnen heimgcfallcn ansehen und die Bewerbung