Nhemthal.
1865
»5. Kirchliches; Glaubenssachen; Geistliche.
(S. auch untcr Polizeisachcu).
^lrt. 227. (1681). Der Landschrcibcr eröffnet, zwischen dcm Pfarrer zri Thal und seinen katholischenarr >ndcrn walten verschiedene Streitigkeiten, namentlich wegen der Schule, worin der Pfarrer die alleinigePosition beanspruche, gleichwohl aber keinen qualificirten und zeitweise gar keinen Schulmeister halte, so^ ^'"bcr Prädicanten in die Schule gcschikt werde». Wegen der dahcrigcn Gefahr für die katholische3>on sei dem Pfarrer von den Orlen schon geschrieben worden, daß er sich unter Vermittlung des Land-stcll, ^ leinen Pfarrkindcrn der Schule wegen vergleiche und sofort ein katholischer Schulmeister angc-n ^'ird »un beschlossen, an den Bischof von Constanz zu schreiben, damit dieser den Pfarrer
Hab ^ Pflicht anhalte. Absch. 6. oveo. — 22lt. (1682). Laut dem Berichte des Landschrciberssich seit dcm lcztjährigcn Abschied die Sachen wegen dcm Pfarrhcrr» zu Thal in ziemliche RichtigkeitAbjch. Z( ^ — 22il. (1683). Dcu Kirchgenossen zu Thal wird auf ihr Gesuch bewilligt, daßUi,d'^^ ^Astndcrung cincö jeweiligen Pfarrers ihren katholischen Schulmeister mit Stimmenmehrheit sczcnoutsezcn mögen; doch soll der Pfarrer der Kirchenrechnung beiwohnen und von Zeit zu Zeit die Schule^^on, um zu sehen, daß Alles recht katholisch zugehe. Absch. 49. ooo. — 2>'!N. Die evangelische Gemeindepach wird zu einer Untcrstüzung an ihren vorhabenden Pfarr- und Schulhausbau empfohlen. Zürich hatstü>" 1t)g und Pix Stadt St. Gallen 50 Gulden gesteuert. Absch. 50. 3. — 231« Das Untcr-
^"^si^luch der evangelischen Gemeinde Balgach wird in den Abschied genommen. Absch. 57. ä.Ab',/ Schaffhauscn und Basel erlegen ihre Steuer für Balgach. Bern nimmt den Gegenstand in denAbsch. 59. I». — 2?!!!. Bern steuert für den evangelischen Pfarr- und Schulhausbau von Balgachden i/ Ab>ch. 62. — 234. (1685). Der Landvogt berichtet, der Anstand zwischen dcm Pfarrer und>vcm ä" Thal in Betreff der Schule sei verglichen; dagegen liegen noch Schriften beim Pfarrer,
des ^ Streit betreffen, indessen aber durch den Vergleich aunullirt seien; auch wäre eine Bereinigung»>,d Pfarrpfrundcinkommens sehr nöthig, weswegen der Pfarrer angewiesen werden sollte, jene Schriften
^t»b ^ fragliche Bereinigung bezüglichen Documcntc herauszugeben. Diese Bereinigung wird dcm
^ bogt u„d Landschrcibcr aufgetragen und dem Pfarrer schriftlich der Befehl crthcilt, jene Schriften undAndrohung der Ungnade dcm Landvogt und Landfchrciber einzuhändigen. Absch. 79. ppp. —^ ^1688). Auf den Bericht des abgetretenen Landvogtcs, daß der katholische Pfarrer zu Thal sichz»»k ^ ^ ^"?ühre, im Gottesdienst, Predigten und Christenlehre nachläßig sei, mit seinen Pfarrkindcrn beständigtz,. ""b sogar Fälschungen begangen habe, wird der Bischof von Constanz ersucht, diesen Priester zu entfernen.^ )Z"tig ivirp Lundvogt rmd dcm Landschrcibcr aufgetragen, die Misscthatcn dieses ungcschiktcn
Papier zu fassen, damit man bei allfälligcn Erkundigungen des Bischofs gefaßt sei. Absch. 130. ooo.si»n,'( ^airdvogt berichtet, der Pfarrer zu Thal werde immer unhaltbarer; zwar habe der Gcncralvicar^"'"ussär zu ihm gcschikt, die Amotion aber noch nicht begründet gefunden, sondern denselben mit einer»blq belegt, wodurch dieser nur halsstarriger geworden sei. Da gleichzeitig verlautet, daß ein Pfrund-
Mische» einem Kaplan von Appenzell und dcm Pfarrer zu Thal erhältlich wäre, wird der Gcncral-a» bcn Pfarrer zu dieser Veränderung zu bestimmen. Eine gleiche Aufforderung ergeht auch dircct
Androhung mißbclicbigcr Maßregel». Auf dicöfälligc Kcnntnißgabc crwicdcrt derdaß er und der Landschrcibcr zu dcm beabsichtigten Pfrundabtausch ihr Möglichstes beitragen
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