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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1847
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Rhcinthal. 1847

"uichcn mag. Absch. 691. III.'». Jakob Jndcrmaur von Rhcincck beschwort sich, cS werde ihm das^ ^gut scmcr Frau vo» ihrem Vater Hans Heinrich Zicgler, welches ihm von der Obrigkeit von Appenzcll-'Verrhodcn zuerkannt worden, von andern Erbprätendentcn Hinterhalten. Zürich nimmt die Sache einfach^lorgnäum; Appcnzcll-Jnncrrhodcn will sich in die Angelegenheit gar nicht mischen und Außerrhodcn^cirt, ohx Instruction zu sein. Auch die übrigen Orte nehmen die Beschwerde in den Abschied, weisen aber^ Landvogt an, die bisherige Beschlagnahme so lange fortzusczen, bis von Außerrhodcn eine andere Antwort"»lange, oder die Mehrzahl der regierenden Orte etwas Anderes verordne. Absch. 691. ii. 1(11!. DerStadtammann und Rath beider Religionen von Altstättcn wider alt-GcrichtSammann Dictschi daselbst^ßcincldetcn Appellation will Zürich Folge geben, die katholischen Orte aber lassen es bei dem früher ergangenen"üil bewenden und nehmen das Begehren, da Appenzell bereits verreist ist, in den Abschied. Absch. 691. II.' (1711). -Der Landvogt hat auf Befehl mehrerer Orte den Hans Jakob Zellwcger in Strafuntcrsuchung""d Haft gcnommc», worin er viele und schwere Fehler bekannt habe. Er verlangt nun weitere Weisungen,Worauf ihm befohlen wird, in Sachen zu thnn, was seine Amtspflicht erfordere. Absch 726.11. Ulli. Auf^ »gc des Abtes von St. Gallen, daß zu wiederholten Malen die Bleichen bestohlen worden, werden die»»dvogtx im Rheinthal und Thnrgau beauftragt, gegen solche Diebe ein scharfes Verfahren zu beobachten.

726. vv. tili). (1712). Obwaldcn verlangt die Ansichten der übrigen Stände zu vernehmen,Mnd die vormals von Baden aus dem Landvogt befohlene und von einigen Orten wieder eingestellte^^^Mlung des Zellwcger. Die einen Orte sind darüber thcils noch nicht schlüssig geworden, thcils der"n»»g, vor Verurtheilung des Zellwcger an Maßncr sicheres Geleit zu geben, während andere dem Land-» einfach Weisung geben wollen, zu thun, was Amt und Ehre von ihm fordern. Die Ertheilung des" Geleites findet man aber doch unschiklich und tritt überhaupt in die Angelegenheit nicht weiter ein.

Georg Joachim Zvllikoser, Raths- und Gcrichtsschreibcr der Stadt St. Gallen,^ »in Bewilligung nach, den vom Landvvgt im Rhcinthal in Gefangenschaft gehaltenen dortigen Bürger^»hard Zieglcr in die Haft nach St. Gallen abzuführen. Der Landvogt selbst hat hierüber Weisung""gl, während Zicgler das Bittgesuch stellt, ihn doch nicht an die Stadt St. Gallen auszuliefern, sondern^ ^ Session das liebe Recht angcdeihcn zu lassen. Die regierenden Orte wollen nicht voreilig handelngcben daher dem Landvogt den Auftrag, Zicgler bis auf weitem Befehl in Haft zu behalten. Absch. 738.

4. Anstände mit dem Ncich.

strt. Iii. (1696). Ein Ausschuß berichtet unter Vorlegung eines Schreibens des Landvogtcs, daß^"c>ch gxgcn p^s Rheinthal den Kauf und Handel nicht nur des Getreides, sondern auch der anderngesperrt habe und Thätlichkeitcn verübe. So seien jüngst sieben ehrliche Männer von Obcrricd in^ l"dkirchischm Herrschaft ohne Anlaß von einer Wache überfallen worden. Einer derselben, vcr sich durchhabe retten wollen, sei mit drei Kugeln durchschossen worden und kurz darauf gestorben; die sechs^"n seien gefangen nach Fcldkirch geführt worden. Wenn zwar der Ausschuß meinte, eine Sperrung ihres^ Flachsgarns möchte den Österreichern am empfindlichsten sein, so glaubt sich doch die Confercnz»>j, ^ ^»6 schriftliche Gutachten Zürichs, wie es an Luecrn mitgcthcilt worden war, halten zu sollen, jedoch^ "Niger Erweiterung. Es wird daher an Zürich geschrieben, cS möchte der Landschrcibcr und LandS-^ ^ü»mnl des Rhcinthals in der regierenden Orte Namen mit einem offenen Schreiben und vorsorglichennhlungm nach Feldkirch abgeordnet werden, um vor Allem die Loölassung der Gefangenen, dann schuldige