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6,2,b (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1755
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Thurga». 1755

sein Verfahren damit, daß er bei der vordcröstcrreichischen Regierung keine Hilfe gefunden und eine Arrest-legung im Thurgau wieder Gegcnarrest zur Folge gehabt hatte. Demgemäß wird Tröndli's Ansinnen alsunzuläßig erkennt. Weil indesien der kaiserliche Gesandte früher geäußert hatte, Landvogt Rcdingö Arrest auf^>nbe>, wovon einem gewissen Neuport etwa 5t) Säke gehörten, hätten das listige Verfahren deS lcztern gegenLabhardt provocirt, wird befunden, daß die lrztern dem Tröndli das Salz zu vergüten haben; weil aberer enport de» Labhardt drei Mal mehr Wein entzogen als sei» Haber wcrth gewesen, werden sie verständigt,wr ) Verwendung des kaiserlichen Gesandten den Neuport anzuhalten, daß er ihnen den Mehrwert!) desunrs bezahle. Dieses wurde dem kaiserlichen Gesandten bei einer nachhcrigen Unterrednng auch von Seitecr regierenden Orte empfohlen. Ucberdies wird den Labhardt eine Empfehlung an die Regierung in JnnSruck crthcilt, damit sie gegen das betrüglichc Verfahren NeuportS geschüzt werden. Absch. 387. :m.

Der kaiserliche Gesandte verlangt mittelst Memorials die Restitution oder Vergütung von 9t> Fäßlein" l, als Kammergut, welche in dcr Nähe von Stcekborn weggenommen worden feie», und bittet diesfalls>"» ein Exccntionödccret. Da aber die Labhardt laut Bericht nicht so viel Mittel haben, daß im Falle einerLMltlvn auch diese Forderung, als eine fremde Schuld, bezahlt werde» könnte, die Labhardt aber geneigtwaren, dieses Salz zu bezahlen, wenn ihnen auch der über Abzug des Habers sich ergebende Mehrbetrag deschnen von Ncnport so listig abgekauften WcineS vergütet würde, so wird Zürich ersucht, mit dem kaiserlichensandten zu vereinbaren, daß er die Labhardt und den Ncnport auf einen bestimmten Tag nach Zell berufeund sst- vergleichen trachte. Da aber Zürich darüber mit dem kaiserliche» Gesandten nicht sprechen, und dieAngelegenheit nur dessen Seerctär zu deS erster» Händen empfehlen konnte, wird zu mehrerer Sicherheit^schlössen, baß Zürich im Namen der regierende» Orte von Baden a»S dieses Gesuch an den Gesandtenlelbst richte. Absch. 397. in. 2('»2. Zürich hat auf gegenwärtiger Tagsazung von dem kaiserlichen Gesandtenbw Zusage seiner Verwendung erhalten, daß dir Gebrüder Labhardt von dem Ncnport in Stockach für ihre^iehrfordcrung für Wein bezahlt werden. Auf diesen Bericht wird dem Landammann Rüpplin in Frauenfcldaufgetragen, sich der Labhardt anzunehmen und sich mit ihnen zum kaiserlichen Gesandten zu verfügen, umAnstand baldigst zu beseitigen. Absch. ck ()l. n. L(».k. (lli99). Die oberöstcrrcichische Kammer zu^»uSbruck stellt unter Androhung von Repressalien daS Begehren, daß die Labhardt dem Herrn Tröndli daswoggcnommcnc Salz stimmt Kosten vergüten. Landammann Rüpplin berichtet diesfalls, die Labhardt hättenwcle Kinder und seien sehr verschuldet, so daß, wenn man sie aus einmalübcrstoßen" wollte, Tröndli nichtssein Salz erhalten würde; dagegen seien dieselben crbictig, ihm eine gültige Forderung an dcr StadtUberlingen von 1 <)<)() Gl. abzutreten und den Rest aus den Ncuport in Stockach anzuweisen. Da die Labhardtfast über ihre Kräfte anzustrengen bereit sind, wird ein Ausschuß an den kaiserlichen Gesandten gcschikt,wu stino Verwendung nachzusuchen. Dieser erwiedert, er könne nicht mehr thnn, als was ihm von den^basierten befohlen werde; Tröndli werde die Anweisung ans Uberlingen nicht annehme», da er das baarefür dnö Salz ausgegeben habe; den Schuldnern sei vier Woche» Termin ertheilt, um die Sache inDidnung zn bringen. Auf diesen Bescheid wird ein Intcrcessionsschreiben an die obcrösterrcichische KammerInnsbruck erlassen, mit dem Gesuch, daß die l <)<)<> Gl. auf dcr Stadt Überlingen angenommen und dcr^Üt bei dem Ncuport erhoben werde. Das dahcrigc Schreiben wird dem eidgenössischen Agenten GeorgKrämer in Innsbruck zur Bestellung und Urgirung dcr Antwort übermittelt. Absch. ckl7. ckel. (l7l)<).

^»t dem Berichte des Landvogtö sind die Gebrüder Labhardt gemäß von Innsbruck gekommenen Befehls zuÜUl gefänglich cingcsczt worden, bis sie Herrn Tröndli, dem sie doch an gichtige» und richtigen (Kapitalien