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XXV. So können wir deßwegen auch nicht guet heißen, welche dreyerley nach ihrer gantzen Natur vnd wäsen vnder-schidene Bünde Gottes, nämlich den Bund der Natur, des Gsahes vnd des Evangelii, auff die Bahn bringen vnd wannsie dieselbigen außzulegen vnd ihren Vnderscheid zu crklährcn vnderstehen ein solches so verworren thuend, daß sie darinden rechten kernen der fälligen Wahrheit vnd Gottseligkeit nicht wenig verduncklen; welche auch kein Bedenckben wagen, vonder Nothwendigkeit der Erkantnuß Christi vnd des (sälig machenden) glaubens an Ihn, sein (vollkommne) gnuczthüung vudie gantze Heylige Dreyeinigkeit, zur Zeit nämlich der (Kirchen) Verwalltung des Allten Testaments, gar zu lugk vnd n>ohne gefahr zu reden. ,
XXVI. Endtlich verpflichten wir hiemit so wol vnß selbst, denen gegenwertiger Zeit in der kirchen, welche ein HauGottes ist, das ampt anvcrtrauwt worden, alls auch vnscrc zu dem dienst Gottes abgesönderte liebe Jugendt! wollen audiejenige, welche nach Gottes Heiligem Willen vnd regierung dermahlen eins in vnsere fueßstapffen vnd Amptssorgen tretenwerden, in dise Pflicht mit ein schleüßen, daß wir nämlich in disem aüßersten Allter der Wellt zu Abwendung der leidigenZweytrachtsflammen, mit welchen die kirchen Gottes hin vnd har auff das trauwrigest angesteckht worden, laut der WesseVermahnung deß H. Apostels Pauli die vertrauwte Hinderlag treüwlich zu verwahren, die vergäblichen gcschwätz zu vermeiden, die einfallt vnd auffrichtigkeit, welche ist nach der Gottseligkeit, sorgfelltig zu bewahren, den Glauben vnd vngef rLiebe alls das allerschönste Tugendtpar beständig zu behalten vns höchsten fleißes wölken lassen angelegen sein. Est Wsich auch Niemand vnderwinden, entweders heimlich oder offenlich irgends ein zweyfelhasstige oder Neüwe Lehr deß Glau e ,welche in vnserer Kirchen noch nie gehöret vnd mit dem Worte Gottes, der Eidtgnossischen Glaubens Bekantnus, unsc^symbolischen oder gemeinen, einhellig angenommenen Schrifsten vnd den elmcmidus des 8z-noäi zu Dortrecht streitetin keiner allgemeinen Versamlung der Brüederen aus Gottes Wort niemahl erhalten vnd bestättiget worden, auf die uzu bringen. Sonderbahr wollen wir die Hoche Nothwendigkeit der Heiligung deß Tags deß Herrn nicht allein aus G»Wort lauter vnd rein lehren, sondern auch treffenlich cinscherpffen, Vnd zu deß Observantz oder Aufsähung deßselbenmennigklichen gantz trungelich antreiben, Dannethin auch diese gegenwertige, auß Gottes Heiligem Vnzweiffelbahrengezogenen Lehrsätz vnd deren Wahrheit in Vnßeren Kirchen vnd Schuhlen, so offt es der Nothdurfft erforderet, emyevnd treüwlich behallten, lehren vnd (Best vnscrs Vermögens) beschirmen. Er aber der Gott des Fridens heilige vns g°vnd gar, vnd vnser gantze Geist, seel vnd Leib werde vnsträfslich bewahret auf die zukonfft Vnsers Herrn Jesu Christi, demit dem Vatter vnd dem H. Geiste scye ewiges Lob, Ehr vnd Herrlichkeit. Amen.
XIX. Model, nach welchem man die Eonsormitet ln Münyen, Gwicht vnd MeHe» ln der Eydtgnoschafft einrichte» ki»nt
Cittrt aus Seite 1VK7.
Folgender gestalten verhaltet sich zu Zürich:
I. Münzen.
1) Gangbare Goldene Geltsorten:
1 Ducaten 3 fl. 24 ß
1 Hispanische Dublonen K fl. 24 ß
1 Italienische Dublonen 6 fl. IL ß
1 Conen Kronen 3 fl. 10 ß
2) Gangbare Silberne Geltsorten:
I Genueser Thaler . . . .« 2 fl. 26 ß 8 Hlr.
1 Niderländ. Thaler oder Ducaten . . 2 fl. 10 ß — Hlr.
1 Kronen 1 fl. 24 ß — Hlr.
1 Philipthaller 1 fl. 36 ß — Hlr.
1 Reichs- oder Eydtgn. Thaler . . 1 fl. 32 ß — Hlr.