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^Mahnen könte : Auch waß der H. Marggraff für ein absechen gefaßt, ob er einen theill syncs Volcls nit in der Wadt^ ynnemmung derselbigen bruchen vndt den andern theill zu den vnseren stoßen laßen wolte, vnd sonsten alle andere^velusionos referieren, damit hiesige anschläg den synigen auch corro8pondicren mögendt.
5) Vnderdessen solle Ehrengemelter H. Oberst Reynoldt die alldorten erwölte vndt geworbne Völckher zusammenlegen""N zu allem Fahl fertig haben, doch biß vsf ferneren bscheidt nit vffbrechen.
6) Man vermeine die vorhabende gsandty gehn Bern durch die Ehrenperson H. Frcyherrn von Gresfy s werde zu^tig syn, Sythenmahlcn die ruptur, wie ob, schon geschehen.
7) Wollgcmeltcr H. Reynoldt wirt die prouimon an nothwendiger kriegsmunition zum Fahl vffbrechens auch geriistBalten.
8) Vnderdessen belybe H. Von der wcydt dort biß vff andcrwertigc nräres. Diese hieobgemelte Artikel wirbt mvnlehrender H LandtsObrister Reynoldt wollgedachtem H. Hauptman VondcrWcydt verhalten, ^.otnm vor täglichem
Den II. ^anunrii 1656, (Jnstructioncnbuch Nro. 19 im Kantonsarchiv Freiburg).
Auszug aus einem Schreiben Bartholomä Schindlers an Landschreiber Eeberg zu
Baden, cl. ck. Zug den 12. Januar 1656.
. . . „Daß H. Ambassador, auch Bischofs von Basell vnd die Stadt Solothurn wider die Bcrncr Volkh vff süesenvnd conuergicrcn wollen, auch wie die Zürcher zue Obcrwyl cxorbitieren vnd anders wirt H. Vndcruogt vnd Lang^nibstag brichtcn. Die Lucerner vnd fryenEmbter Pauern vermeinent ohne alles feilen die Berner zue hinderhalten, also^ der Paß offen vnd sicher. Mit Rapperschwyll hats dise bcschaffenheit: General Werdmüller soll persönlich nie dort^°s°n sin, sonder allein der schanhmcifter, habent zwar vill geschossen aber gantz nüt vsgricht, keine Löcher vffschiessen,^°n, vill Volkh verloren. In Rapperschwyll Ware zuevill Volkh, haben 50 Man wider zuerukh geschikt, lachent sichbelägerung vnd ist Inen der geringste schaden nit widerfahren. Jetzund ist Napperschwill gantz quittiert vnd ver-also daß man zum Thor vß vnd ingchct, vnden vnd oben. Hierauf seind die Zürcher mit 13 schiffen vff Pfeffig-^ geschisfet, in Meinung selbiges zu- vberfallen. seind allein mit 100 Man der vnsern mit Verlust vnd Verletzung zimb-Villen Volkhs abgetrieben worden vnd den Vnserigen nit ein Haar berührt, welches man für ein Mrueul haltet. Mit'"'5 tausent Man züchent die Zürcher nach Vtznacht, dene passet man steiff vss. H. Hauptman Riget commendicrt alleinNapperschwill, H. Oberst Zweyer mit villcm Volkh in Lachen, Vnser Landtshauptmann Abyberg zue Pfesfigkhon; WerSchindellegi weiß ich nit! daß Panner von Lucern ist zu Willisau. Ob man 6o novo an Napperschwill sezenZweiflet man, alle Welt aber sagt, werde denselben nichts beschehen mögen. Die Schantz zue Hürden hat den PaßNe Statt sicher vnd die Brugg vffrecht behalten. Daß die Vnseren etwas stukhen erobert vnd zue Rütti cttvas Nider-^ beschxhn sie, soll nichts sein. Die geworbene Völkher vnd gemeine Pauren, so vor Napperschwill ihr Leben gelassen,Man in See geworffcn, die Burger aber nach Zürich gefücrt. Vorgestern ist Hauptmann Caspar Brandenberg vß, 'a heim kommen, bringt, daß die Borromäische, Crivellischc vnd Stutzischc Pferdt, auch die Vndcrthanen starkh im Her-^ > soll vserlesen Volkh sein. Zug hat vff meinen Bricht 6o iaeto 50 Man nach Baden verwilliget: will Key übrigenauch min bestes thun vnd möglichist besürderen. In Zug ist auch nit vill Volkh, sonder allein von Vri 150vnder H. Landtuogt Wollöb, von Lucern 400 Man vnder Hauptman Jost Pfeiffer, Vnderwaldten ob dem WaldtLandtaman Jmfeldt mit dem Landtßfcndli 300 Man, Nit dem Waldt Hauptm. Carli Lussi 100 Man; daßvon Vry vnd Vnderwalden soll folgen, Vnsere Lüth an der Schindenlegi habent den Wedenschweiller Berg gantzplünderet. Ein andächtige Frau soll den Psalter vmb den Mon gesechen haben öffentlich an dem Himel." . . .
(Aargauer Kantonsarchiv, Cathol. Abschiede, Bd. 9.).
Unter'm 13. Januar 1656 fordertFreiburgim Namen und aus Auftrag aller katholischen Orte Bischof^ Landschaft Wallis auf, ihnen in Eile mit ihrem tapscrn Zuzug beizuspringen, indem die „ruptur" bereits eingetreten sei.^ater'm 18. gl. Monats wird auch Neuenburg in Kraft des Burgrcchts um getreues Aufsehen crmahnt.
(Kantonsarchiv Freiburg).
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