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diction allerdings erimirt, schnurstracks zuwider lauft: sintemalen aber berührter Schluß glcichwol aä «Ziotaturam low ^und in dem Reichsprotokoll verbliben, daraus inskünfftig allerhand Ungelegenheiten noch entstehen könnten, Als haben ^unfern kaiscrl. Commissarien hierin die Notdurft heut dato gemessen anbefohlen, wie ihr aus der Abschrist zuwir auch hiemit zu euerer mehrerer Direktion und Nachricht gnädigst communiciren wollen; und verbleiben euch m>t aGnaden wohl beigethan. Geben zu Laxenburg den 26. May 1656.
Ferdinand.
Ferdinand Grafs Kurtz.
^6 manckatum s. E. N. proprium,Reinhardt Schröder.
15. Ferdinand u. s. w. Wir erinnern uns gnädigst, was sowohl ihr als unsere Oesterr. Gesandten in ^unterschidlichen Relationen des Bischofs zu Basel Beschwerden wider das Cammergericht wie auch die FlorianSach und derentwegen von den Churfürsten und Ständen Gesandten gemachten Schluß betreffend in Unterthänigkeit gelassen und wir darauf antwortlich befohlen haben
Nun habt Ihr recht und wohl daran gethan, daß Ihr bei den gesamten Dcputirten die behörigc Notdurst wider ^ ^ihren sürgehabten und gemachten weit aussehenden Schluß so schrist- als mündlich erinnert. Wir haben auchvernommen, daß endlichen die Expedition der widrigen Schreiben sowohl an des Bischofs zu Basel A. und die Stadtbürg als auch an das Cammergericht unterlassen und eingestellt worden, in Erwägung, diese Sachen zu dem ^
Deputations-Convent ganz nicht gehörig, besagtes Bischoffen zu Basel Schreiben auch wider das Cammergcricht nurDeputirte Ständ, sondern zuvorderist an Euch mitgerichtet und also ohne Euer Zuziehung und Vernehmung je kc>"Schluß dem Reichs-Herkommen nach, wann gleich den Ständen sonst an andere zu schreiben oder zu antworten unvcrbeständig gemacht werden können, zu geschweigen, daß derselbe dem Friedensschluß und jüngsten Reichs-Abschied, " ,die gesamte Aydgenoßschafft von aller des Reichs Jurisdiction tum äo prmterito <iua,m äset tuturo tempore ohne einige Conditio» und Limitation ganz eximirt und alle vorgeschlagene ^
meral-Proceß allerdings und absolute aufgehoben, wie auch denen, so oft hierüber ergangenen kaiserl. rc^n
entgegen laust, auch ohne das berüehrtem Cammergericht in seiner Ordnung ausdruckenlich verbotten, wider die ^ ^ländcr, welche dem Reich nicht unterworfen, auch in desselben Grenzen nicht gesessen, einigen Proceß
als des Oberhaupts Verwillignng ausgehen zu lassen, weniger daß bei dergleichen Dcputations-Conventen die Ständ ^
haben, solche und dergleichen Commissionen zwischen den Partheien, wo die eine zu des Reichs Jurisdiction nowr>enicht bekennt und von derselben eximirt ist, ohne unser Vorwüssen zu decernircn und anzuordnen.
Ob nun zwar derselben Ausfertigung Euerm Bericht nach ganz eingestellt, sintemalen aber gleichwohl aä ckiot^ ^kommen und in dem Reichs-Protokoll verbliben, daraus inskünftig allerhand Ungelegenheiten noch entstehenbefehlen wir Euch gnädigst, daß Ihr solches dem Churmainzischen Reichs-Dircctorio schriftlich anzeiget und dabei erdamit nicht allein die Expedition der obberührten Schreiben gänzlich eingestellt verbleibe, sondern auch hinfüro derö ^Schlüß verhütet und unterlassen werden. Und sodann des Bischofs zu Basel A. oder Unser kaiscrl. Caminergcr^auch der Wächter mit ihren Beschwerden anderwerts bei der Stände Deputirten einkommen sollten, So wollen wir ^das gnädigste Vertrauen sehen, Sie wurden solche und dergleichen Querelen und Sachen von sich ab und an a ^Oberhaupt verweisen. Wolltens Euch also unerinnert nit lassen und Ihr erstattet daran unser» gnädigsten W>Meinung: und verbleiben Euch mit kaiserl. Gnaden gewogen. Geben zu Laxenburg den 26. May 1656.
Ferdinand.
Ferdinand Graf Kurtz.
munäutum s. O. N. proprium,
Reinhard Schröder.