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die Herren vnd Ihr ab der dritten vnd vierten Bcylagen mit mehrerm ohnschwär zu ersehen, was Vns derentwegenPräsident vnd Beisitzers dick-erwehntes Kayserl. vnd des Heil. Reichs Cammergcrichts durch eigene Abschickung vortreg^vnd was Wir darauff an Ihr Kayserl. Mayestät hinwiderumb in Schrlfsten gelangen lassen, wohin Sie auch von desChurfürsten zu Trier Liebden sul> Mm. 5 vnd 6 zum zwcyten mal bescheiden, wie wenigers nickt von desDcputirten zu Nürenberg alle Craiß-ausischreibende Fürsten, darunder auch Wir, alsi Director des Churfürstlichen Rhe»»ICraises, mii-begriffen, in discr hoch-wichtigen, die beysammcn-kaltung des Cammergcrichts vnd des Heilsammen '
auch der Chur-Fürsten vnd Ständen Hochheit vnd Matoi-itet. Hey disem höchüen Gericht einfolglich die gemeinewolfahrt concernirendcr Sachen suli Mm. 7 der gebühr erjnnert worden. Alst steilen Wir in keinen zweiffel, gc ^auch zu den Heeren vnd Euch ter z v rsichtlichen freund-gnädigl'chen guten Hoffnung, dieweiln bey so bewandten dingm ^Sach Vns allein nicht concernirt, sondern yvst et ante ecmclimam I'aoem ziroziter oonäitiones uzrpositus, vnd des^°Reichs bey oonservaticm vnd Erhaltung gedachtes Cammergcrichts ckurisckiotivn, ^»tlioritvt vnd Hochheit vecsirentcn ^ ^teresse halb oausa. communis omnium Ltatuum worden, daß Wir vor Vns allein nichts absonderliches mehr zuvnd vorzunemmen vermögen. Wollen zwar Vnsers crts nicht crmangeln, dasi von den Herren vnd Euch Vns von ^vberbracktes Kayserlichcs Uonitorium äo neu zmremio Imporiali Eamerm et non gravarnlo etv., binwidcrumb der ge^zu beantworten vnd Ihr Äayserl. Mayest. die erforderte Nottursft vndertl.änigst-gehorsambst erkennen zu gebend Nackb>u ^aber der Sachen durch dergleichen auß ter Statt Basel saumsahl vnd zurückhaltui g Ihrerseits schuldiger ^oüziehunS^ ^Ihnen mit vorwissen vnd beliebnusi der ausiwertigen Cronen vorgestellten Conditiomn, sine guibus neu, kntstehende^^läuffigkeiten nicht geholfscn noch den Herren vnd Euch darmit gcdienet seyn, viel weniger begeren wurden, dasi m ^ ^der Statt Basel soviel eben nickt, alsi Sie darauff bereits verwentt vnd noch ferner zu verwenden haben möchten, ^tirendcm Werck Ihr Kayserl. Mayest. das Reich vnd Cammergcricht in ohmötige beschwärliche Mißverständnussen gesit'st ^^.i'tioulo «exto Instrument! ?aeis einverleibte Rcichs-Exemption auch in newe Lit'tieulteten vnd lnennveaient>m>'nno imzileta Ltatuum Reservat«, et evnckitiones, gebrach», zumalen die bisihero allezeit intepie et invivlntö eus ^vnd observirte ückes et autlreritas der Reichs-Protocollen labekaetirt vnd in ohnnötigen zweiffelhafstcn clispurliminuticm gezog n werden soltcn. Vnd ersnechen solchem allem nach die Herr.» vnd Euch freund-gnädiglick, ^ e ^die Sachen mit allen jhren Vmbständen reifslich vnd wvl behertzigen vnd erwägen, Ob nicht Bürgermeister vnnd ^ ^Statt Basel auch dieser Löblichen Eydgnosschafst der Dreyzehen Orten vnd deren mit den Römischen Kaysern vnd ^ ^Reich nun lange Jahr hero getragenen guten Oomportumont vnd Nachbarlicher verständnusi weit besser vnd ^gr-einen andern mitlern Weg einiges vergleichlichen guten Accommodements zwischen ermeldter Statt Basel vnd dem ' ^gericht der Restanten wegen einzutretten vnd die mit condit ouiitem eonsons der Chur Fürsten vnd Ständen erlangte t.guoaä kutura vmb so viel mehr zu stabiliren vnd gäntzlich zu bevestigen, alsi vmb so schlechten rückständigenwillen die Sach zu ferner» misibelnbigen weiterlichen Jnconvenientien kommen zu lassen vnd gedachter Exemption imReich in stätiger ohnrichtigkeit vnd ohnsiterhcit zu verbleib », der Statt Basel bey Ihnen eingelangte» begeren ein ^nicht, alsi nack der Sachen billichk.it bey so langwüriger äetrevtation Ihrer vor dem Friedensschlusi gemachter ^die Stände vorbehaltener schuldigkeck, defcriren vnd darauff dieselbe zu güetlicher abfindung init dem .uayserliche»
Heil. Reichs Cammergcricht vermögen v d anweisen! gestalt Wir an Vnscrm ort auch solchen sahls nicht vnderlasstndas Oollegiuin Oame>«.le zu erträglichen Mitteln vnd damit Sic auch nicht gar zu hart an sich hallen mögen z»wie Wir dann zu den Herren vnd Euch vnd deren bekannten friedfertigen Intentionen das gute beständigetragen. Vnd haben es denenselben in Widerantwort fr.und-gnädiglich ohnverhalten vnd zu bezeugunggefälligkeiten jederzeit geneigt vnd affectionirt verbleiben wollen Datum ausf Vnserm Schlosi Marienberg obden 14. tag Martij Anno 1K51.
Der Herren vnd Ewer
Wohl-affectionirterJohann Philipp Rleet. N. pr.
An gesampte Eydgnosschafst abgangen.