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Allgemeiner Ehdtgnoschafft gedchlich sein möchte, Vnd vnß Erstcnß Krafft habenden Oberkeitl. Bcfelch^gegen Einander freündt-Ehdtgn. vertrauwlich vnd brucdcrlich diincorrort, in anruckhcnder old würkh >anfallendter feindtthetlichkeit ohne vnderscheidt alle für Einen Mann zue stehen nach anleithung dcß vcrdeuten allgemeinen vokonÄouulWeseuß, Mit hieuolgender Erleütherung, so dcmme nach behzuerukhen r»samb vnd nothwendig befunden worden, Benandtlichen, .
Daß wie in dem lt. Articul deß Defcnstonals vermeldet, daß daß in gcsahr stehende vndangcfochtne Orth alle andere oder daß nechst gelegene zue verwahrnen vird danne fortan Je Einßandere für den Ersten, anderen old so gar dridten Außzug, so eß die eilfertige noth erforderet, zue mahnt»vnd die vcrwahrnete ohne Verzug vud fernere Conferenz dem nothleidenden auch mit allen überigcn KrcWbehzuespringen schuldig sein sollen; zue dem Ende die erforderliche Hochwachtcn, Feürzeichcn, Looßsch^vnd Posten, zue Fueß vudt Pferdt, vnd Sturmleüthen angestelt, auch die bequembc Sambelpläß >nLobl. Orthen vnd in den gemeinen Herrschafften von den Höchen Oberkeiten old Officiercn hicrzue bes cwerden sollen, damit wan der eine Außzug abmarschiert, der andere vnd dridte gleich zue volgcn in ^reilschafft sehe, mit aller außrüstuug vnd Munition vnd nothwendigcr Pnderhalt; Vnd soll je daß nc 1gelegene Orth auff empfangne Mahnung ohne erwartuilg anderer dem nothleidenden bchspringen, w>cvokonLrouat begriffen. Vnd befindt Mairn in Oorwiclorution vnscrer Paß vnd straassen, auch beschaffen!,'^deß Volkhs gnuegsamb, wan etwaß mehr alß der halbe Theil Mußquetierer vnd die übrige mit andere»gurten Landtbreüchigcn Gewehren, alß Spieß vnd Hallbarten, versehen.
Da aber ein old ander GrcnßOrth, alß wie Baßcll, Schaffhausen, Abbt St. Gallen, vnd a»d^GrenßOrth, dergleichen anrukhendc gesahr verspürten vnd zue ablchnung derselben nur von jedem derübrigen Orthen zue einem Vorzeichen vnd gezcügnuß der Eydtgn, Einigkeit einen Zucsap gewüsscr Man»schafft begehrte, solte solcher lauth Dofonmonuli! nach Proportion vnd pro rata Jedeß Orths ersten awstlegten AußZugs nit verweigeret werden; Zum Excmpcl wan 55«) Mann begehrt wurden, wurde eß a5 pro conto betreffen der Statt Zürich 7«), der Statt Bern t«)«>, Lucern 60, VN) 2«), Schweiß 5«),walden 20, Zug 20, Glaruß 20, Basell 20, Frchburg 40, Solothurn 30, Schaffhausen 20, Appenzell 'Fürst St. Gallen 50, Statt St. Gallen l«), Biel lO, Vnd also fortan multiplicuiulo, wie eß von eine»old anderem grenßOrth begehrt werden möchte, da der vollkomne erste Ausschuß noch nit vonnöthe»Vnd ist diser Particular Ausschuß in Compagneyen zue lOO Mann zue verfassen also zucsanien gethowie folgt:
Hauptmann, VndcrWachtmeister: Zürich 70 Mann.
Oberwachtmcister: Glaruß Evang. Relig lO „
LeüttenAmbt: Schaffhausen 20 „
100 ?)tann.
Bern 100 Mann, gibt Officier nach Belieben . . . . lOO Mann.
Hauptmann, Vnderwachtmeister: Lucern 00 Mann.
LeütenAmbt: Appenzell 30 „
Oberwachtmeister: Basell 10 „
lOO Mann.