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II. Kaiserliche Ratification vorstehenden Vertrags.
^ WIR Ferdinand der Dritte von Gottes gnaden Erwöhlter Römischers Zu allen Zeitten Mehrer des Reichs in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien,Mien vnd Sclauonicn :c. König, Ertzhertzog zu Österreich, Herzog zu Burgund, Stehr, Kärnten,> vnd Württemberg, Graue zu Tyrol vnd Görtz :c. Bekhennen öffentlich mit disem Brief^ ^huen Kundt allermenniglich: Nachdeme vnß des Durchlcüchtigen, Hochgebornen FerdinandErtz - s hertzogö zu Österreich, Hcrtzog zu Burgund, Stehr, Kärndten, Crain vnd Würt»'verg^ Grauen zu Tyrol Ld. freünd-, Vetter- vnd Schwägerlich zu uernemben gegeben, Waßmaßen^ auß erheblichen Vnß noch s hieuor lengst vorgetragenen bcdenkhen vnd Vrsachen Ire in denen Sechs
. .. in Pretigcw, benandtlich Tafas, zum Closter, Kastels oder Jenatz, Schiers, Gewiß, Chur-^dten, Schönfickh vnd Belfart s habende Landsfürstliche österreichische üurn mit allen derselben Ein-Zugehörungen, auch Recht vnd Gerechtigkeiten, nichts dauon außgenomben, denen Gemaindten da-st auf deren beschcchenes anlangen vmb s ein gewisse Summa paaren geltö zu uerkauffcn sich erclärt,^ astsame Ire Ld. obbeschribene dero in Vier-Einhald Hochgerichten, alß Tafas, zum Closter,astels oder Jenatz, Schiers, Gewiß vndChurwalden Österreich- s ische LandsfürstlicheEbenen Landamman , Rathöbotten vnd Gemaindten aldort Vmb fünffvnd Sibentzig Tausent^Uld x^, Throlischer Wehrung, eines ewig wehrenden Kauffs aigenthumblich verkaufft vnd über- s lassen,^ ^r deßwegen zwischen Jrer Ld. vnd von obernantcn Vier Ainhalb Hochgerichten abgeordneten Ge-Nächtigten gepflogener Kaufövergleich vnd. darüber außgcferttigter Kauffbrief mit mehre- > rem auß-^ Nicht weniger vor sich Helten, mit übrigen Ain- vnd ainhalben Hochgericht, als Schönfickh vnd^ , gleichen Verkhauff zu schliesscn *) ic., Vnd Vnß nun gedachtes Vnscrs freündlichen Lieben> Schwagers vnd Fürstenö, des Ertzhertzog Ferdinand Carln zu Österreich Ld. Vetter- vnd Schwä-ersuecht vnd angesinnet, daß Wir alß Römischer Kaiser vnd ältister regierender Erzherzog VnserS^ ! isten Hauses Oesterreich zue solcher bcraiths geschlossener Vnd noch zueschliessen VorhabenderUebergebung Vnsern Kaiser- vnd Erzherzoglichen Oonsons nicht allein gnädigist zu ertheilen,^ ^ I auch alles vnd Jedes, was in obbcmeltcm Jrer Ld. aufgcrichten vnd verferttigten Kauffbrief^ benambstcn Vier ainhalb Hochgerichten traotiort vnd geschlossen worden, auch wegen der Übri-Ainhalben Hochgericht annoch geschlossen würdet zu raMciorn vnd zu oonürrniorn geruhenWan Wir dan gnedigist eonsiäeriort, daß diser Landsfürstlichen Gerechtigkeiten halber s zwischenhei» ^ löblichen Hauß vnd denen Püntneren sich zu mchrmallcn allerhandt strittigkeiten vnd Vngclegen-^'ünet, Dahcro dan dise Verkaufs- vnd ulivnierung Jrer Ld. vnd dero Landen zu > mehrer ruehe^uzen, auch vcrhücttung Könfftigcr dergleichen lliktieulteten vild darauß erwachsender Weiterungenist vnd geraichen thuet: So haben Wir demnach in disen beraith s thails geschlossenen vnd
^«ser Auskauf erfolgte im Jahr 1652 um 21,500 Gulden. Die unterm 27. Juli genannt.» Jahres ausgestellte Urkunde,^ 'm Original nicht aufgesunden werden konnte, ist der Sache und mit geringen Abänderungen auch dem Buchstaben nach'"Irlich mutanäi») ganz gleichlautend mit der vorstehenden. wcßwegcn selbe an betreff. Stelle abzudru -n unter-
konnte. Eine Abschrist findet sich in Scandolera I. o., Seite 297.