1588 Utznach und Gaster. 1674. 1675. 1676. 1677. 1678. 1679.
2«. Ueber den zwischen einigen Untcrthanen von Gaster und Utznach und dem Landvogt entstandetStreit, ob die Erstern die Befugnis; haben, in der Limmat zu fischen, wird wegen Mangel an Jnstrncttnicht eingetreten; dagegen sind die Bemühungen der Gesandten, den Landvogt Schwarz und den sttVogt Wilhelm, sowie lcztern und den Bolmar Meister zu gütlicher Ausgleichung zu bewegen, ohne Ellgeblieben. Ibid. ä. — 21. Schwhz zeigt an, daß Glarus neuerdings auf das Mannschaftsrecht derschaften Utznach und Gaster Ansprache erhebe, und spricht die Hoffnung aus, daß die katholischenSchwhz bei seinen alten Hebungen und Rechten werden schüzcn helfen. Bor Eintreten in diese S>erwartet man nähern Aufschluß von Schwhz. Absch. 662. i.
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Art. 22. Der Anzug von Glarus, daß ihm von einer unter der LandvogteiverwaltungLandammannö Aufdermaucr in Gaster bezogenen malcfizischen Buße von 2666 Gulden, unspwiederholter Erinnerung, nichts zugekommen sei, wird von Schwhz in den Abschied genommeil. ^614. c. — 25t. Die Erben des Landvogts Ausdermauer wollen über die 1666 Gulden, welche dcrhGlarus in Mitrcchuuug zu bringen unterlassen habe» soll, nach so vielen Jahren sich nicht behaftcn lallwill Glaruö rechtlich gegen sie verfahren, so verspricht Schwhz schleunig Recht zu halten. Absch- ^— 21. Ueber das von katholisch Glarus in Betreff des Mannschaftörechteö in den Herrschaftenund Gaster an Lucern eingegangene Schreiben läßt Schwhz sich vernehmen, daß nun auch die Unkathoni^von Glarus auf dieses MannschaftSrccht Anspruch machen, Schwhz aber daraus bedacht sei,diesen das Recht zu braucheil und dann mit den Katholischen sich gütlich zu vertragen. In d>est>" ^werdcil die Leztern zur Geduld crmahnt. Absch. 663. g. — 2tk. Glaruö klagt über erlittene Bcc>utigung in dcil Herrschaften Utznach, Gaster und Werdenberg und bittet um freundlichen Rath. 6^' ^639. e.).
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Art. 21». Evangelisch Glaruö beschwert sich gegen seine katholichen Mitlandleute wegender Mannschastsaushebung zu Werdenberg, Utznach und Gaster. (S. Absch. 658. 8-)-
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Art. 27. Evangelisch Glaruö sezt den Fortgang seines Streits mit den katholischen Mitlas ^und Schwhz wegen der Bogtcien Utznach und Gastcr auseinander. (S. Absch. 679. d.).
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Art. 28. Der Streit wegen des Mannschaftsrechtö wird neuerdings behandelt. (S- Absch- '
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Art. 2i>. Glaruö bringt abermals den.Anstand wegen des Mannschaftörechteö vor. (S- Absch-