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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1569
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Grandson. 1679. 1680. 1569

M 278 Gulden 5 Schill. 2 Den. , hingegen schuldet er den beiden Städten 44 Mütt 10 Kopf Korn,Mütt 6 Kopf Haber und 29 Faß 1 Tester Wein. Die AuSgabenrechnung war dem Landvogt inÖligen Posten reducirt worden. Absch. 716. c. Bezüglich des Zchntenstrcites des Herrn von

^tag»h mit Herrn Stettler läßt man es vorläufig bei dem 1677 und 1678 dießfalls Verabschiedetenk»den, in der Meinung, daß das Geschäft auf Michaelis nächstkommend vorgenommen werde und^ler befugt sein soll, statt des Herrn Jmhof Jemand anders zu diesem Ende zu bezeichnen, wogegen^ern protestirt. Ibid. Rathöschrciber Tscherr wird der 4 Mäß Waizen von dem Hause,

wichen, er zur Winterszeit den Küher logirt, lcdig gesprochen, wogegen er von seinem Haus die 5

^ Haber entrichten soll. Ibid. kk. Da der Zehnten zu Yvonand verschiedene Eigcnthümer

^ - >vird der zu Grandson gehörige Thcil an F. Cuanicz und A. Maistre um 7 Mütt ('/, Waizen und' Mischtlkom) verliehen, mit der Verpflichtung, innerhalb zwei Jahren denselben Stük für Stük zuZeichnen, ibid. II. 5M1». Da Grandson zu Bonvillarö den Korn- und Gewächs-, der Herr von"tagnh den Wcinzehnten hat, durch Umwandlung dcö AkerbauS in Weinbau also der Kornzehntcn. wird, soll diese Culturvcrändcrung nicht mehr gestattet, vielmehr nachgeforscht werden, wannci>nt welcher Bcfugsame Akerland in Rcbland umgewandelt worden sei. Ibid. n>m. Der Prädi-Micville und der Helfer Duvoifin zu Grandson stellen das Gesuch, daß ihnen die bis dahin ge-^tc» Hauözinsc erhöht oder daß die ihnen bestimmten Pfrundhäuser rcparirt werden. In lezterm""e soll der RathSschrciber von Bern bei Gelegenheit diese Häuser beaugenscheinigen. lind. rr.^ ' In der zwischen Grandson und BonvillarS entstandenen Marchstrcitigkcit haben die von Grandson^ Weisung vom 10. Deccmber 1678 die betreffenden Schriften im Archive zu Mutten aufsuchen lassen,^"villarö aber nichts gcthan, doch bei der Konferenz beide Theile sich eingefunden. Bonvillarsdaher verfällt, bis Michaelis das Versäumte nachzuholen und denen von Grandson 75 Gulden° ^ ju ersezen. Ibid. ss.

Iii««.

^"6 der vierten Amtörcchnung deö Landvogtö Tsd)iffcli selig (von Michaelis 1678 bis^^9), welche im Namen der Erben dcö Verstorbenen Herr Rathöschrciber Tscherr ablegt, bc«z . der beiden Städte an Geld 406 Gulden 6 Schilling, Korn 28 Mütt 2'/- Mäß, Haber 20 Mütt^ dl, Wein </, Fgß Da in der Rechnung, wie schon leztcö Jahr und vielleicht auch die übrigen Jahre,dej ^ rcducirte Verleihung dcö Zehntens do la. nouvoilo eensiöro nicht aufgenommen ist, soll dicß^ Rechnung gutgemacht werden. Absch. 724. d. Der Prädieant D. Bourgeois

dt» klagt über gefährdende Baufälligkeit seines Pfrundhauseö. Ein Werkmeister erhalt Auftrag,

"ücnschttn einzunehmen. Ibid. p. Der Einziehcr S. Dclah zu Grandson bittet, daß ihm

^ de. ,

!kh>U Gänge und Mühen willen, die er mit den Bodcnzinscn von Provence gehabt, der Cur-

und St. Maurice verliehen werden möchte. Die Sache wird aber bis zur Vorlage seinesdt!>h ^ ^^chobcn. Ibid. g. Av». Da der den regierenden Ständen gehörende Zehnten zu Ro-8rl>u mit dem Zehnten der Frau von Chavannes, stets Schwierigkeiten veranlaßt, wird er der

Chavanncö für sich und ihre Erben mit der Bedingung infcudirt, daß sie jährlich an das Schloß

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