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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1548
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1548 Orbe mit Tscherlitz. 1667. 1670.

seine Bünte zchntfrei gemacht werden möchte, wird in Betracht deren schlechten Ertrags auf Lebensentsprochen. Ibiä. uu. 47«. Ans Klage des Landvogts zu Tscherlitz, daß der Scharfrichter übertrieben? Löhnung fordere, wird beschlossen, den 1614 wegen der Belohnung des Nachrichters und desleitsmannes bei Executionen -in den vier Aemtcrn getroffenen Vergleich festzuhalten und dem ,,schmachten Diener" einschärfen zu lassen, daß er sich damit begnüge; doch wird zugleich bei doppelten^cutionen dem Scharfrichter 10 und dem Geleitsmann 5 Pfund Pfenninge Zulage bewilligt. Ibiä. W174. In Bezug auf die Gerichtökosten erhallen laut Abschied von 1634 die GerichtSsaßen von stVisitation und Examination der Gefangenen eine Mahlzeit oder 10 Bazen, jedoch wäre manvon den übrigen Gängen jedem GerichtSsaßen 1 Gulden zu bewilligen. Ibiä. vv. 472.Allmendzehnden zu GoumoönS-la-ville, im Bcsize einer Frau von Neuenbürg und des Herrn zumoöttS, sind bis dahin keine Eigenthumsbcweise vorgelegt worden; der Landvogt soll daher jenen Zeh'ins Verbot legen lassen, bis das Recht darauf dargethan wird. Ibiä. xx. 173. Auf dendes Landvogtö, dem Wucher durch ein Verbot entgegen zu arbeiten, kann aus Mangel an nähertgründung des Antrags für jezt nicht eingetreten werden. Ibiä. 47A. Auf Antrag des La»dv ^wird dem Pfarrer zu EchallenS etwas Boden vom Kirchhof, 10 Fuß lang und 5 FußErbauung eines an das Pfarrhaus anzuhängenden Gemachs zur Aufbewahrung des Meßgewandswilligt. Ibiä. 22. 473. Der Landvogt führt schriftlich Beschwerde, daß die Negis Jurisdiction^^sich zueignen, ohne daß sie darum Qucrnet prästirt haben und nach gewohnter Form eingesezt seien«Gencralcommissäre werden beauftragt, die Regiö und den Herrn von Vernant darüber einzuverm')Ibiä. nun. 47«. Herr Ammann begehrt Bewilligung, sein Lehen zu St. Barthelemh nach " ^QucrnetS zu reintegriren. Das Begehren fällt in den Abschied, jedoch wird dem Bittsteller wenignung gemacht. Ibiä. bbb. 477. Dem Begehren deö Daniel Berset, seinen Trüll in einenhörigen, nächst an dem Schlosse liegenden Hof außer die Stadtmauern versezen und gegen dasdcs Grabens, aus dem man leicht dahin kommen möchte, ein etwa zehn Schritte langes MäueräMführen lassen zu dürfe», wird mit dem Vorbehalte entsprochen, daß der Landvogt mit Gelegenheit d>eläßigkeit untersuche und sie unbedenklich erachte. Ibiä. ggZ.

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A?t. 47«. Das Ergcbniß der dreijährigen Amtsrechnung (von Michaelis 1667 bis1670) des LandvogtS Python erzeigt zu Gunsten der beiden Orte einen Einnahmenübcrschußund Getreide von 3 Faß 6 Sester Wein, 74 Mütt 6 Kopf 4'/« Quart Waizen, 9 Mütt 16Quart Mischclkorn, 112 Mütt 9 Kopf Quart Haber., Von diesem Ueberschuß wird demalles geschenkt bis an 32 Mütt Waizen und 49 Mütt Haber, was in Geld gewerthet (derzu 20 Gulden und Waizen zu 45 Gulden) 2420 Gulden beträgt. Dagegen sind die beidenLandvogt an Geld schuldig, inbegriffen 196 Gulden Nechuungskostcn, 2228 Gulden 4 Schi^'so daß ihr Guthaben nur noch 192 beträgt. Absch. 514. ä. 47«. Bei der Rechnung des ^Python fälltauf, daß große Kosten für Hinrichtung mehrerer Maleficantcn, dagegen keine Consta ^verrechnet wurden. Der Landvogt erwidert, jene Maleftcantc» seien größern Theilö armdie fahrende Habe sei der Amtmann nicht schuldig, etwas zu verrechnen; ein Gültbrief von 166