1562 Bernisch-freiburgische Vogteien überhaupt. 1678. 1679. 1680.
Punkt für die Jahrrechnungcn wird der Monat Mai festgestellt, wobei der Tag des Zusammentritts >"Murten jeweilen näher zu bestimmen ist. Ibiä. mm.
Art. 3 t. Die meiste Zeit der Conferenz wurde mit verdrießlichen Proeeßverhandlungen zu>stbracht; daher wird angetragen, den Parteien ein gewisses Kammergeld anzusezcn. Absch. 695. oe.
Art. 3S. Bezüglich der Curpflichten läßt man es nochmals dahingestellt, daß die Landvögtc ^einen und andern Orts die Schuldner ernstlich zu deren Entrichtung anhalten. Absch. 7t6. 66. — ^Die Amtleute sollen alle sowohl rechtlich zuerkannteil als durch Composition auferlegten Bußen innung bringen, in malefizischen oder sonst importantcn Fällen die Wahrheit an die Obrigkeiten berW"und deren Befehl erwarten. Ibiä. kk. — 3 t. Sie sollen auch die Nuterthauen eriuncru, daß ^mand, ohne Acceß voir den beiden Obrigkeiten erhalten zu haben, bei der jährlichen Eonfercnz (9^finde. Ibiä. gZ.
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Art. 3«. Von den Aemtern Tscherlitz und Grandson, welche den Obrigkeiten NeujahrSgescß^'zu überschiken schuldig sind, sollen beide Stände gleich gehalten werden. Absch. 724. KK.
Schwarzendurg oder Graßlmrg.
Landvögte von Schwarzenburg.
Bern. Samuel Schmalz.
ZtiStt Fr ei bürg. Peter Müller
Itiki» Bern. Stephan Wyttenbach.
Ititit» Frei bürg. Hans Franz Reiff.
Bern. Jmer von Dießbach.
Iii?«. Freiburg. Franz Peter Männlin, und nach dessen Tode
Statthalter Jakob Zollet.
Z<i7S Bern. Daniel Berset.
Frei bürg. Hans Rudolph Boßard.