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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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LuggaruS.

2. Windschreiber.

1<»4?» Jost Franz Helmli.

!<»<»». Joh. Fridolin Burr, Kanzlciverwalter z» LuggaruS, unterzeichnet

Herrn Landschreiber Helmli selig" den Jahrrechnungöabschied-1<»<»7 Leodegar Keller.

Art. 13. (1650). Landschreiber Franz Helmli bringt in Erinnerung, daß 1565 der Landsäst^Mürdi über die Schrcibtaze der von den Gesandten gefällten Urtheile einen Vergleich getroffen habe, ^unverbindlich für seine Nachfolger. Da nun die Gemeinde LuggaruS ihn ebenfalls an diesen Vergibbinden wolle, bitte er, daß er dessen entbunden und ihm gestattet werde, bei Urtheilen, die über

Kronen hinausgehen, 1 Procent als Schrcibtaxe zu beziehen. Das Gesuch fällt in den Abschied. ?26. le. 14. (1655). Landschreibcr Helmli bittet, man möchte es gutheißen, daß er bereits diesigundzwanzig Silbcrkronen mit dem Fiscal als Kammersekelmeister verrechnet habe, die ihm wegenauf der dreizehnörtischen Tagsazung zu Wyl 1647 geleisteten Schreiberdienste von den vorjährigen ^sandten auf die diesjährige Kammerrcchnung angewiesen worden seien. Da die Instructionen ungl^sind, wird er nochmals bis auf die nächste Jahrrechnung zur Geduld verwiesen und die Angelegenheitden Abschied genommen. Absch. 149. ß. 1». (t662). Jnhuldnahme des Landvogts von Gla^'unter gewisser Bedingung. (S. Rheinthal, Art. 5.). - Iii. (1662). Die VII katholischen Orte erklä^gemäß Befehl die Installation des von Glarus ernannten neuen Landvogts Fridolin Zwicki so langegestatten zu dürfen, bis in Glarus die beiden Religionötheile sich verglichen haben. Auf Protestatio

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der Vogtciverwaltung in gar keiner Beziehung stehen, und von ihnen gegen die Behauptung der

der evangelischen Orte senden sie nach Lucern, um mildere Befehle zu holen, erhalten aber verschiü,Befehle. Obwohl die evangelischen Orte vorstellen, daß Streitigkeiten der Kantone unter einander 0

in dieser Sache wie in derjenigen von Broglio und einer andern in Mendrisio protestirt wird, besäst'"gleichwohl die Majorität der VII Orte, bis zu Auötrag der Sache die Vogtciverwaltung demschrciber und dem Fiscal zu übertragen. Absch. 362. b. - 17. (1662). Schwhz, UnterwaldenZug mißbilligen die von Luceru und Uri gegebene Einwilligung zur Einsezung des glarnerischcnvogtö. (S. Absch. 370. e.). 48. (1667). Die Prätenston des Landschreiberö Leodegar Keller ^trcffö der 45 Kronen AmtSsold wird zur Justructionscrthcilung auf das Shndicat in den Abschi^ ^nommc». Absch. 459. o. 11». (1672). Auf geschehenen Anzug, daß der abgetretene Landvogt 8^von Basel der Landschaft wegen des ihm verweigerten Abschieds und Honorars zuseze, so daß dietirtcn der Landschaft bei Zürich, Lucern und Uri die Bitte gestellt haben, einer allfälligen KlageLandvogts wider sie nicht Gehör zu geben, bis auch ihnen davon Anzeige zugekommen und Gelegesgeworden sei, sich zu verantworten, wurde gefunden, es sei dieses Begehren ganz billig und deinse^"

Statt zu geben; übrigens aber wäre es anständiger, ein solches »Lon-sorvit« und Honoranz, zu wcja die Landschaft nicht Pflichtig sei, ganz abzuschaffen und die Ertheilung eines AbschicdSzcugnisscö ^Shndicat anheimzustellen. Absch. 554. d. 21». (1676). Ritter Jmfeld von Unterwalden, gcwcs^Landvogt zu Luggarus, bringt an: Während seiner Landvogteiverwaltung habe er von seinen vcrrcch"^.Bußen den zwölften Theil dem Landschreiber abgeben müssen und nun vernehme er, daß im rothcn ^