1434 MendriS.
Ibrä. <i. — A»I. (1656). FabriziuS Palavicini von Ardenno im Veltlin, der seinem im mahländW'Gebiete liegenden Eigenthume näher zu sein wünscht, sucht um die Bewilligung an, in der LandsiMMendriS sich als Landsaß niederlassen und ankaufen zu dürfe«. Wird in den Abschied genommen.19». b. — (l662). Jakob Conti von Vencgono, mahländischcn Gebietes, bringt bei den ^
sandtschaften in Luggaruö vor, daß der von ihnen am 25. August zu Lauis zwischen ihm und der Genien^Stabbio gefaßte Entscheid, wonach er sammt den Seinigen für den ganzen September die eidgeniWBotmäßigkeit zu meiden habe, dem zwischen Spanien und einigen Orten der Eidgenossenschaft geschloll^Bunde entgegen sei, denn er sei mit einer unserer Angehörigen verehelicht und daher sei es billig, ^er der Heimsteuer seiner Hausfrau gcnossam sei. Hierauf wurde ihm der Aufenthalt für ein Jahr ^willigt und beschlossen, diese Erkenntnis; dem Abschied von Lauis einzuverleiben. Nun protcstirtcStabbio dagegen; denn Sachen der Landschaft Lauiö und MendriS dürfeil nicht in Luggaruö bcha"werden; Conti habe die Hälfte der Heimstcucr seiner Frau bereits in Baarschaft bezogen, die anHälfte sei auf einem Weinberg im Territorium von Genestrerio versichert, seine dicßfällige Angabe alsorichtig; endlich sei Stabio 1648 bei dem Rechte bestätigt worden, daß kein Fremder in der Gc>»^
wohnen dürfe; wolle Conti gleichwohl an die regierenden Orte Recurs nehmen, so soll er für dieBürgschaft leisten. Absch. 36l. d. — (1676). Da der Graf Hieronymus Braghiere, ein ^
länder, nur seiner Sicherheil wegen, ohne eines Verbrechens schuldig zu sein, bis zum folgenden SY»^,in MendriS zu wohnen wünscht, wird solches auch ohne die Hinterlage von 4»»» Kronen erlaubt,für ihn als für seine Dienerschaft. Absch. 638. n.
Zollsachen
Axt. 2» t (l663). Da Niemand auf das Zottlehe,l zu MendriS, bis dahin 11» Ducatc» ^»9 Kammerkronen ertragend, ein Angebot machte, auch die alten Zollbcständer nicht, indem der Zollden käuflichen Uebcrgang der Reben an die Bewohner von Lauis und an Geistliche, von denen man kc^Zoll erhalte, seit 1649 sehr abgenommen habe, sich also hieraus ergab, daß man eö auf Vermin^der obrigkeitlichen Regalien absehe, wird beschlossen, die Landschaft MendriS sammt dem Viertel Lale"',soll um die 11» Ducatcn den Zoll vom Jahr l664 bis 167» auf ihre eigene Rechnung beziehenund zu solchem Zwcke Fürsprecher Joseph Nuöca als Sckclmeister bestellt und zugleich festgeseztdaß die Geistlichen von ihrem Privateigcnthum den Weinzoll zu bezahlen haben. Absch. 381. n
n>crd°"'
« Kriegswesen.
Art. (1675). Auf Bericht, daß Statthalter Torriani von MendriS für einen seiner
im Hcrzogthum Mähland eine Freicompagnic aufgerichtet und einige Leute aus eidgenössischer Bot>»äß'!^angeworben habe, wird derselbe zur Verantwortung einberufen. Er gibt zu, daß eine solche Frcico»'^errichtet worden sei, stellt aber die Anwerbung eidgenössischer Angehöriger in Abrede. Da sich di^gäbe als richtig erweist, so wird die Sache lediglich in den Abschied gcsczt. Absch. 625. n.