136t) Freiämter.
Zur Förderung des neuen Kirchcnbaus wird beschlossen, daß der bascl'sche Wcihbischof Schnorf beiBruder, dem Landcomthur des deutschen Ordens, die Erlanbniß zur Conccdirnng eines Strichesvom Freihof Iberg auszuwirken ersucht, und daß eine Beisteuer verabreicht, den drei Orten Uri, SäDund Untcrwaldcn besonders eine Vereinbarung zu solcher Steuer bei einer Zusammenkunft in Br»»»^empfohlen werde. Absch. 622. ggg. — 224. (1676). Nachdem Luccrn an den Kirchcnban eine Stc^geleistet hat, unterreden sich Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und katholisch Glarnö, daß jedes Ort wc»^stciis 50 Gulden beitragen sollte. Absch. 650. xxx. — 22». (1677). Der neue Schultheiß, Arlft!^Müller, leistet den Huldigungseid. Slbsch. 670. bl>6.
Sarmensdorf.
Art. 22<i. (1658). Der Gemeinde Sarmensdorf wird bewilligt, ein Stük voller Staude» stehet"Erdreich ihres Gcmcinwcrchs zu verkaufen. Absch. 25l. oo.
Zsohlrnöwyl.
Art. 227. (1650). Der Gemeinde Wohlenswhl, die durch eine Fcueröbrunst die Kirche und inthü"Häuser verloren hat, wird durch verschiedene Verfügungen unter die Arme gegriffen. Absch. 100. )> ^!228. (1650). Auf die dringliche Vorstellung der abgebrannten Gemeinde, daß die angewiesene Hilft ^Herstellung der durch Brand zerstörten Gebäude nicht hinreiche und daß der Hofmeister von KönigSft^seinen Eollaturpflichtcn hinsichtlich des Chors und Pfarrhauses nicht nachkomme, werden zu den ft^bezeichneten Mitteln 100 Kronen ans der zu Bremgarten gemachten Anlage und 150 Gulden, weichtBaden liegen, beigefügt, auch Bern ersucht, den Hofmeister zu Erfüllung seiner Pflicht anzuhalten,
Bern zu thun verspricht. Absch. 109. i>. — 22?». (1654). Bern wird als Beslzerin des collaturbe^tigten Königöfeldenö von den VII alten Orten ermahnt, die Kirche und Pfarrgcbäudc zu Wohlc»^wieder herzustellen und die nach Königöfcldcn gehörigen Bodcnzinse in den Frciämtcrn zu bereinigAbsch. l19. >r.
I». Verschiedenes.
Art. 2!<» (1655). Dem Landvogt Wirz wird Bescheid crtheilt über seine Einfragen betreffend ^Untervögte zu Sarmensdorf und Hilzkirch, die mangelhafte Bewaffnung der Mannschaft, und de» 3^Suter, Bruchschncider, der unsere Religion verlassen hat, in Zoftngen wohnt und jczt seiner vätcss^Erbschaft nachsezt. Absch. 150. p. — 2! i (1655). lieber die von dem Landvogt der Freiämtcrbrachten drei Punkte und das eingegebene Memorial ist ihm das Gutbefinden der katholischen OrteAbsch. >65. k.