Baden. 1317
hält man ilnn ni» so fester an der früher gefaßten Entscheidung. Absch. 267. e. — 2 ttt. (1658).^ Conferenz der evangelischen Orte vom <6. October nimmt all rokervuänm, die Abstellung des Bc-^'huilgsbaiies zu Baden durchznseze». (S. Absch. 268. fi). — 2^47. (1658). Stadtschreiber Bodmcr" Baden bringt an, daß der dortige Rath dem Ansuchen der Schiedorte, mit dem Bau bis zur künf-hcn Tagsaznng einzuhalten, unter der Bedingung zu entsprechen sich erboten habe, daß Zürich die auf den^üalzehiitcn der Stadt gelegte Haft aufhebe. Da Zürich jedoch ungeachtet eines schriftlichen Fürwortes^ Schiedorte dicß nicht gcthan habe, werden die katholischen Orte ersucht, den Schaden der Stadt ab-wenden. Absch. 272. d. — 2^18. (1658). Ein Ausschuß der Stadt Baden bittet die katholischen re-
erzählt, wie die Schiedorte ans Antrieb Zürichs ihr erklärtmenn üe die Aufhebung des Arrestes bewirken wolle, so müsse sie ihre Bastion wieder in den alten»ad sszen; fix bedürfe ja keiner Festung, habe einen Schirmherr», sei keine Reichsstadt mehr; dem^' ^Friedensschluß gemäß dürfe bis PhilippSburg keine Festung gebaut werden. Die vier Orte rathcn,Schiedorten antworten: Auf ihr Wort vertrauend hätte Baden die Festungsarbeiten eingestellt;"u>l aber die Aufhebung des Arrests nicht erfolgt sei, werfe Baden solches in ihre Hände, in derdes » ^ Rechtes zu finden. Absch. 274. 8. — 2 t» (1658). Auf Allbringen
^»dvogtS von Baden wird verordnet, daß das Amt Rohrdorf wie von Alters her in Kricgöläufen^ »ach Mellingen, sondern nach Baden gehören soll, die Fälle ausgenommen, wo Mellingen seines^»Aes bedarf, Baden aber nicht. Ibici. x- — 2i?U. <1658). Zürich soll den Sequester gegen die(T ^ V»deu aufheben, diese dagegen die Bauarbeiten bis nach Entscheid der Schiedorte ruhen lassen.'Absch. 275. b.). — 2«^. (1658). Hinsichtlich des Badcncr „Gebäus" will man den Obrigkeiten der»dvrte Begehren sowie das Anerbieten derer von Baden einbcrichten. Dabei glaubt Bern, Zürich die^ Arrestes anrathen zu sollen, um den Schiedorlen und den Papistischeu den Anlaß zu^ künftigen Taglcistung und zu Zuschicbuug aller Schuld der Bcrwirrung auf uns zu be->»>en. 277. c. — 2t!2. (1659). Ueber den auf Güter der Stadt Baden gelegten Arrest ist
^ ^ rcfcrircn. Absch. 286. <1. — 2Z3. (1659). Das Anerbieten des Prälaten von Wettingen,^ "K»te Anzahl" Wein vor einfallender Gefahr an gewisse Orte in Sicherheit bringen zu wollen, wird6»t zu zeitlicher Ausführung empfohlen. Absch. 282. f. — 2»Ä. (1659). Auf Bericht,^ den Arrest gegen die Stadt Baden aufgehoben habe, wird in Antrag genommen, der Stadt
Baues halber auf künftiger Tagsaznng im Besten zu gedenken. Absch. 283. Z. — 255.^ Mehrheit hätte gemäß Instruction der Stadt Baden die Fortsezung des Schanzcnbaueö er-dy ^^"»en; aber weil das Friedenswerk noch unvollendet ist, überläßt man eö jedem Orte, nach Er-Ul> ^ Umstände seine Ortöstimme der Stadt Baden zu übersenden. Absch. 284. x. — 2St»^äfi BcfcstignttgSbau will man'dießmal nicht weiter eintreten, da andere wichtigere Ge-
^'»'liegen und weil man erwartet, daß Baden sein Versprechen, den Bau einzustellen, halten werde,^"^chlusse stimmen auch die Gesandten der evangelischen Schiedorte bei. Absch. 285. o. —die ^ Antrag betreffend den Schanzenbau. (S. Absch. 286. o.). — 2k5» (1659). Ueber
der von Baden werden die katholischen regierenden Orte mit Freiburg und Solothurn bei
dvn sich berathcn und der Stadt Baden Gelegenheit geben, ihre Sache bei diesem Anlasse selbst -
Absch. 289. p. — 25» (1659). Dem Hauptmann Hans Peter von Roll zu Böllstein