128«
Baden.
!«»<»!>
Uri.
Johann Peter von Roll, und nach dessen Tode
Muheim als Statthalter.
I«7I
Schwh z.
Bartholomä Schiudler.
I«7».
U n t c r w a l d c n.
Johann Karl Leodegar Lussi.
I«7S
Zug.
Johannes Weber.
I<»77
Glarus.
Hans Jakob Gallati.
I<»7!».
Bern.
Samuel Stettler.
2. Landschrciber.
I<»t12 Johann Franz Ceberg.
littitt Bartholomä Schindler von Schwhz.
I<»71 Huldigung des neuen LaudschreiberS Johann Karl Schindler.
Art. 2. (1658). Dem alt-Landvogt Joh. Franz Reding soll die bei der Vogtei Baden stehende Mstanz von 253 Pfd. bezahlt werden; ob auch dem alt-Landvogt Jost Amrhhn von Lucern die Forderung vo»665 Pfd. 7 Schill. 5 Psen». ersezt werden solle, wird verschoben. Absch. 251. u. — 3. (1658). Mgeachtet des Widerspruchs von Zürich und evangelisch Glaruö sollen dem alt-Landvogt Amrhhn 665 Pst'7 Schill. 5 Den. vergütet werden. Idiel. 22. — 4. (1659). Heinrich Zurlauben, des Raths von MHauptmann über eine eidgenössische Compagnic der königlichen Leibgarde in Frankreich, wird von dc>»Staude Zug als Landvogt in Baden präsentirt und nach Ablegung der Huldigung bestätigt. Absch. 299-— 5. (1659). Dem gewesenen Landvogt Amrhhn soll die bei leztcr Rechnungsstellnng verbliebene Aestanz vergütet werden. Absch. 297. g. — (166V). Amrhhn soll seine Restanz von seiner Landvog^her aus den nächsten Gefällen der Vogtei Baden ausgerichtet werden. Absch. 306. xxx. — 7. (1660Zur JnstructionSertheilung auf nächste Tagsazung zu Baden wird der Anzug in den Abschied genommenwie man sich bezüglich ver Huldigung des neucrnannten glarncrischcn Landvogts zu Baden verhalte»wolle, dessen Wahl mit großer Geldauflage belegt worden ist, entgegen den dießfalls ergangenenschieden. (S. Absch. 325. e.). — (1664). Die zu Baden versammelten eidgenössischen Gesandtleisten dem jüngst geborenen Sohne des Landvogts Tribolet Pathcnstelle. (S. Absch. 394. ct.).—1». (I67t>Nach Erläuterung und Ajustirung der Eidesformel wurde an die Stelle des zum Laudvogte der Gr»ischast Baden ernannten Bartholomä Schindler von Schwhz der neue Landschreiber Joh. Karl Schind^eingesczt und beeidigt. Absch. 523. 1. — ZV. (1674). Den Steuermcher Hans Wiederkehr betreffsläßt man es bei dem zu Baden ergangenen Urlheil bewenden, und dem Landvogt wird schriftlich ^deutet, daß, wenn der Enden sich keine andere taugliche oder willige Person finde und Wiederkehr ^tauglich erzeige, ihm dießfalls zu disponircn überlassen sei. Absch. 589. 0. — II. (1675). Als Joha^'Weber von Wenzingen, ernannter Landvogt nach Baden, kein Attestat vorlegen konnte, daß er desticirenö sich enthalten habe, vielmehr selbst sich dieses Fehlers schuldig bekannte und um Erlassuug ^Eides bat, wurde ihm zwar Nachsicht gewährt und er angenommen, dagegen dem Orte Zug durch ^Abschied notificirt, das Practicircn abzuthun, indem sonst nicht nur ein solcher Landvogt nicht adinill^sondern Zug selbst in seiner Reihenfolge übergangen würde; dieß sei um so mehr zu beherzigen, als ^Practicircn nirgends so üblich sei, indem schon seit Jahr und Tag um die Landvogteistelle getrölt u»