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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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SarganS.

1t»7k5 Lucern. Jost Dietrich Balthasar.

11»77 Uri. Johann Georg Trösch.

11»7tt Schwhz. Hans Balthasar Faßbind.

2. Landschreiber.

Ivk;^ Joh. Rudolph Gallati.

11i7S An der Jahrrcchnung wird des Obigen Sohn als künftiger Landschreiberangenommen.

Art. 2. (1658). Anstatt des zum Schultheißen von Sargans ernannten Jakob Kraft wird dessenjüngerer Bruder Beat Kraft als Nachfolger ihres Vaters Eberhard Kraft im Landweibelamte bezeichnenAbsch. 251. ü. 3. (1658). Beeidigung des Landvogts H. Hartmann Hofmeister von Zürich. Absch-274 o. >7. (1659). Von den katholischen Orten wird dem Jakob Uli in der Klage gegen den abge>tretenen Landvogt Egli die begehrte Appellation nach Baden bewilligt. Absch. 286. x. tk. (1659).Dem Sekelmeister Salomon Hermann von Ragatz wird ab Seite der katholischen Orte gegen den alt'Landvogt Egli die Citation nach Baden bewilligt. Absch. 300. <z. 1» (1659). In der Klage gege»alt-Landvogt Egli wird Salomon Hermann von weiterer Rechtfertigung ledig erkannt und ihm an feintKosten 160 Gulden zugesprochen; dem Jakob Uli von Valens der in Baden ausgebrachte Receß bestätigtund der Landvogt zu Abtragung auch der Kosten verfällt; zum Besten der Kinder des Johannes Vogletdem nunmehrigen Landvogt befohlen, das noch in Sarganö befindliche Eigenthum Egli's in Beschlag j"nehmen. Gegen diese Beschlüsse protestirt der Glarner Gesandte. Absch. 301. o. 7. (1660). Na^dem der unkatholische alt-Landvogt Egli die bei der Conferenz im Decembcr v. I. an die bevorstehendeJahrrechnungstagsazung gewiesenen Händel durch zwei erbetene Mediatoren beizulegen versucht hat, dicßaber der Reputation der regierenden katholischen Orte entgegen ist, soll der Landschrciber aufgefordcäwerden, die im December ihm gegebenen Aufträge zu vollziehen. Absch. 304 o. 8. (1660). Da d>tGesandten von Zürich vor Schluß der Tagsazuug und bevor noch die Angelegenheit des alt-LandvogtEgli und andere namhafte Sachen erörtert waren abreisen wollten, wurden sie von den Gesandten de>katholischen Orte freundlich ersucht, wenigstens noch bis am folgenden Tag zu bleiben. Jene erklärte"aber, wegen gewissen Ursachen nicht länger bleiben zu können, mit dem Andeuten, daß Egli seine Sa^vielleicht von Ort zu Ort ziehen werde, sofern nicht noch vor Abend dieser Sache wegen etwas einlangt'In dieser Erwartung läßt man es für jezt bewenden. Absch. 306. vv. !». (1660). Dem LandvogtHofmeister wird ab Seite der katholischen Orte durch ein Schreiben befohlen, nach der alten Regierung^weise zu verfahren und sich der Novitäten zu müßigen, z. B. daß er einem vermeinten Zauberer vo^gehalten habe, was er zu Rom verübt, sei Abgötterei; daß er die Gefangenen ohne genügende Ursa^durch den Scharfrichter däumeln lasse und sonst hart procedire, alles in Beisein des Prädicanten;er ein Weibsbild in VerHaft gesezt und wegen etwas mit dem Abt von Pfäfers vorgeblich verübtergebühr ezamiuirt habe u. dgl. mehr. Ibill. xx. >14 (1660). Dem Landschrciber Hans RudolfGallati, der sich Mißhandlungen und Pflichtvergessenheit zu Schulden kommen ließ, soll durch Schulth^Fleckenstein ernstlich zugesprochen werden, mit dem Vermerken, daß man ihn bei Widerhandlungen sc>>^Amtes entlassen würde. Ibiä. rrr. 14. (1660). Nach Abreise der zürcherischen Gesandten lang^'zwei Abgeordnete von Glaruö mit einem Schreiben ein und baten um Nachlaß oder Milderung der ^