Druckschrift 
6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1227
Einzelbild herunterladen
 

Rheinthal.

1227

Einnahmen.

Aue

1 g a b e n.

Jahr.

Gld.

Bz. Krz.

Gld.

Bz. Krz.

1«7I

1261

783

18 Kr. 1 Den.

1«72

868

22 Kr. 1 Den.

734

1 ..

1«73

mangelt.

1t»7A

465

36 ., -

729

6 1

Iti7»

fehlt.

I«i7t»

779

12 ., 3 .,

827

" .. 2

I«77

mangelt.

1«7«

767

35 1

819

24 ., 2

I«7?»

-

fehlt.

It»80

766

39 -

728

55

(1669). Die

erste

Rechnung des Landvogtö

Ostertag wird mit der Bemerkung

»ommen, daß künftig alle angelegten, auch die nicht eingezahlten Bußen in Rechnung gebracht, jezt aberdem Landvogt Werdmüller von den angelegten, aber noch nicht bezogenen 156 Gld. Buße auf Abschlagl6t) tzj^d. bezahlt werden sollen. Absch. 496. v. 3A. (1669). Die Verrechnung des bei der Huldigung'» Baden jedem Gesandten und Amtmann bezahlten üblichen DucatcnS mag für dießmal »m des vomLandvogt bezeigten ehrlichen Verhaltens willen Yassiren, soll aber von künftigen Landvögten nicht mehr»' Rechnung gebracht werde». Ilnll. x. 315 (1673). Landvogt Bücler legt seine erste Amtörech-"'»ig ab. Absch. 567. rr. 3t» (1675). Laudvogt Lussi legt seine AmtSrcchnung ab. Absch. 622. KK.

37. (1676). Die lezte AmtSrcchnung des Landvogtö Lussi wird plaeitirt. Absch. 65l). v. 38. (1677).D>c AmtSrcchnung des LandvogtS Müller von Zug wird abgenommen. Absch. 673. ov. 3K (1677).Als vw Amtörechnung, nach der neuen Regierung gestellt, vorgelegt und genehmigt wurde, fielen dieRosien Kosten bei Besezung der Aemter auf, daher von Seite der mitregierenden katholischen Orte demgallischen Landeöhofmcister Mäßigung empfohlen wurde, die derselbe dann auch zusagte. Ibill. ovo.^ (1678). Die Rechnung des Landvogtö Paul Müller wird abgenommen. Absch. 697. x. AI.((679). Landvogt FrculerS AmtSrcchnung, nach der alten Regierung gestellt, wird gutgeheißen. Absch.^(3. u. AS. (1680). Landvogt Freulcrö lezte AmtSrcchnung wird abgenommen. Absch. 727. kk.

2 Obrigkeitliche Güter, Lehen, Einkünfte.

Art. A3. (1649). Das Gesuch des LandvogtS, daß man ihm die beiden Stüke Lehen am Buch-von welchen bisher der Landvogt die Hälfte des Ertrags bezogen habe und welche der gegenwärtigeInhaber aufgeben wolle, als Erblchcn für einen Zins von 15 Gulden überlassen möchte, fällt in denEbschied. Absch. 16. tt. AA. (1653). Der Landvogt soll sich umsehen, ob sich nicht für die Land-^gteileheu im Rheinthal Käufer finden, damit man auf dem Tage in Zug sich entschließen könne, ob'»an dieselbe,i veräußern und die Summe des Erlöses auf Zinö anlegen wolle. Absch. 163. u. AA.(>654). Der projeetirtc Verkauf der Lehengüter wird auf nächste Jahrrcchnung verschoben. Absch. 119. 6.^ 4t» (1655). Der Landvogt soll nachfragen, ob sich für die Kugclwicse und für andere obrigkeitlichenvisier Käufer finden, indem man deren Verkauf für vorthcilhaftcr hält. Absch. 146. v. A7. (1655).