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6,1,b (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1221
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Thurgau. 1221

Treuen in den Abschied. Auch die Gesandten von Uri, Schwhz, Untcrwalden und Zug werden nicht er-mangeln, ihren Obern, die bei Ertheilung ihrer OrtSstimmcn allzn mild insormirt waren, den wahrenSachverhalt mitzuthcilcn, auf daß die Sache zu einem guten Ende gelange. Inzwischen haben sie demLandvogt im Thurgau zugeschrieben, mit fernerer Exccution gegen die Winterthurer innezuhalten undauch dasjenige, waö Sulzer, auf die OrtSstimmen gcstüzt, zur Hand gebracht habe, in Verwahrung zu legen.Llbsch, 673. M. 71» (1677). Das Gesuch des Prälaten von Wcttingen um Relaxation des vonZürich wegen des Rittmeisters Sulzer auf Einkommen des Gotteshauses Dänikon gelegten Arrestes wird vorgeineine Session gewiesen. Ibid. nnn. 71?. (1677). Zug legt ein Schreiben der Stadt Lucernwelche anträgt, in der Sache des Sulzer weder die Stadt Winterthur noch das Kloster Dänikon zu^schweren, sondern jenen vor seinen natürlichen Richter zu weisen, laut Abschied von Zug. In diesemSinne werden die Gesandtschaften referiren, mit Ausnahme UnterwaldenS, das die Angelegenheit einfachM den Abschied nimmt. Absch. 678. m. 718. (1677). Da die vier katholischen Orte den Sulzerabermals gegen Winterthur unterstüzen, fand man billig, zu Repressalien zu schreiten. (S. Absch. 679. e.).

Heimich Wieser.

Art. 71». (1675). Dem im Thurgau wohnenden Convertiten Heinrich Wieser von Zürich werdenm Bezug auf seine verarrestirten Ansprachen die begehrten Rccommandationen bewilligt. (S. Absch.

k.). 72». (1676). Ein ähnlicher Fall wie mit dem Rittmeister Sulzer ist mit dem Heinrichdieser von Uhwicsen eingetreten. (S. Absch. 643. ä.). 721. (1676). Zürich gibt Aufschluß über dendon den V Orten in Schuz genommenen H. Wieser. Absch. 650. es.