1110 December 1679.
«. Uri trägt vor. daß der Priester Dom. Camefino von Rovcredo, den die Angehörigen voninorino zum Pfarrherrn gewählt, den aber die Confcrenz zu Brunnen am 8. August 1679 dem Com»"^als denselben bezeichnet hatte, welcher die Jurisdiction der Orte bei Monticcllo violirte und viele U"^legcnheit stiftete, laut dem Berichte der Gesandten des jüngsten Shndicatö nun gleichwohl vom Cow-mifsär das Placet erlangt habe, und zwar in Folge eines aus der Kanzlei Schwhz gekommenen Sch^''bcns, im Widerspruche mit dem von den Ehrengesandtcn gegen das Placet gerichteten Befehle; daher ^Handel von dem Gcncralvicar zu Como bei der s. oongrogutiono llell' Immuuitü zu Rom anhängig stenwund von derselben ein durch den Gardchauptmann Pfhffer übermitteltes Monitorium an die Orte ^langt sei, was als eine Beschimpfung angesehen werden müsse, so daß auch unsere Jurisdiction eine »»widerbringlichc Läsion zu befahren haben möchte. Schwhz bemerkt hierauf, man habe in Schwhz vor^gebe», jener Priester sei ein ganz anderer als der von Monticcllo her bekannte, und führe ein fro»»"^geistliches, ja heiliges Leben. Aber Uri und Untcrwalden wollen keine Zeit verlieren, sondern durchsObersten Beroldingcn dem Gardehauptmann mittheilcn lassen, welche Befugnisse und Freiheiten die Orstin solchen Fällen zu üben berechtigt seien. Unterdessen soll Nachfrage gehalten werden, wer diejenigegewesen seien, welche der Herren Ehrengesandtcn prsoeepta dem Gcncralvicar in Como übertragen habe"'Zu diesem allem stimmt auch Schwhz. I». Der Anzug, daß die ennetbirgischcn Unterthancn in APp^tionssachcn, Compromissen u. s. w. in überschwengliche Kosten gebracht, die Obrigkeiten selbst zutracht und Mißverständnissen verleitet, höchst nothwendige Angelegenheiten, wie der Zinncnzoll, der Z"taris von Bcllcuz u. s. w. gestekt, göttliche Strafe herbeigezogen werde, führt zu der Ansicht, mauauf den Abschied von 1566 zurükgchcu, und zu andern Rathschlägen, die all rokoroullum genomnic» w^den. v. (S. u. Bellenz :c.). «I. Uri soll an das Sanitätstribunal in Mahland schreiben, man kön»^die Ucberschreitung nicht in dem Maße zugeben, daß auch der Käse und sogar die Pferde beräuchert werden. v K. (S. u. Bellcnz :c.). I». Untcrwalden wiederholt sein Begehren um Erledigung der par"^sanischen Rechnung. Schwhz erinnert, daß der eine Sprecher ausgetreten sei, indessen Landaniwa""Beßler die Sache allein übernehmen könnte Unterwalden hat zwar deswegen keine Bedenken, dagctss"möchte es, weil Herr Beßler der Sache sich beschwert, den Rath von Uri hiefür ersuchen oder demselbr"die Ernennung eines Sprechers überlassen. Dazu ist aber Schwhz nicht instruirt. Es wird daher a»getragen, daß die beiden Orte dem Landammann Beßler noch einen Sprecher beizuordnen ersucht wcrd^sollen, l. Dem nach Spanien reisenden Ritter K. Jos. von Beroldingcn werden an den spanischen HSollicitationsbriefe um die ausständigen Wachtgelder mitgegeben. It.. Es wird schließlich die beförderst^Ansezung einer andern Confcrenz für gut erachtet.
Anmerkung. Eine auf den 7. November an die Treib angesezt gewesene Conferenz der III Orte scheint »ichabgehalten worden oder dann der bezügliche Abschied verloren gegangen zu sein. Die vom 5. November datirte Jnstrwvon Schwyz bezeichnet als Verhandlungsgegenstände: t) Zolltarif zu Bellcnz; 2) Ersezung des „abgewichenen" ^ammanns Beroldingcn als Schiedsrichter in der parmesanischen Angelegenheit; 3) die „Wehrinen vndt derentwegen vhabenden Werkhe zwüschendt Riuier vndt Lodrino;" 4) die beschwerlichen Sanitätscommissäre zu Bellenz und anderswoS) allfällige unvorgesehenc Gegenstände.
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftöangelegenheiten:
Bellen; zc. «. «-«c. Art. ßtv-ö13.