1106 August 1679.
Die Bcrathung darüber bleibt aber auf die nächste Vörtische Konferenz verschoben , in der Meinung,ein solches Fürwort deö Grafen bei dem Gubernator werde bessern Erfolg hoffen lassen.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:
Bellenz -c. «» I». «I Art. 604-606.
Vt«
Rechnungs-Conferenz der die Vogtcien Schwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und
Murten regierenden Orte Bern und Freiburg-
Murten. 1K78, 8.—12. August (29. Juli bis 2. August a. K.).
Staatsarchiv Bcr». Freiburger Absch. Bd. v, e. sog.
Gesandte: Bern. Joh. Rudolph Wurstcmberger, Vcnncr, und Albrecht Manuel, beide deS Tag-lichcn Raths. Fr ei bürg. Franz Peter Vondcrweid, Sekelmeister; ProthasiuS Alt, Stadtschreibn.
»»—t. (S. u. die betreffenden Vogtcien). x. Zwischen Guggisberg und Plaffcien wurde bei dc»>Holzschwänden ein Marchstcin, welcher auf die Rapperö-Kohlhütte und die graue Flueh zielte, gest"'"'inelt, sollte daher berichtigt werden. I»—«. (S. u. die betreffenden Vogtcien). nn. Da man in de">zwischen Wiflisburg und den Gemeinden Courtion und Miserh obwaltenden Streite über den im Verteilvon l584 bezeichneten Ort Chatelct nicht cinverstanden ist, soll Jemand von den beiden Obrigkeiten abgeordnet werden, den Augenschein einzunehmen. I»?». Die Gemeinden'VillarepoS und Ehandon klagengegen die Gemeinde Pfauen (Faoug), daß leztcre ein allzu hohes Pfandgeld auf das in ihre Gemein^verirrte Vieh seze, nicht einen Vierer vom Haupt, sondern einen Bazen sammt einem Vierer für dc»Messclicr. Entgegengehalten wird eine Erkanntniß vom 30. November 1665. Bern wird Faoug ^verständigen suchen, re. (S. u. Murten). Bezüglich der Curpflichtcn läßt man es nochmals dalu»
gestellt, daß die Landvögtc des einen und andern Orts die Schuldner ernstlich zu deren Entrichtung anhalte»'«v. Freiburg wünscht, daß, wenn von Bern ein Bettag angeordnet werde, die Prädieanten den nächl^wohnenden Pfarrern solches bei Zeiten anzeigen sollen, um fernerem Streit abzuhelfen, kk I»I»-u. die betreffenden Vogtcien). II. Die vorjährige, die Traverse fremden WcinS betreffende Vereinbarungwird bestätigt. —tt, (S. u. die betreffenden Vogtcien).
Das Nebrige sehe man im Abschnitte Herrschaflsangelcgenheitcn:
Bern-Freib. Bogt, iiberh. ». Art. 33 u. 34.
Schwarzenburg. »- « O >» It Art. 116-^121.
Orbe mit Tschcrlitz. «>. »» » 1,1». t«. Art. 264—278.
Grandson. e It»t »»i-. »«. Art. 395—4»t.
Murten. >». t. ». r« » »» «>«t Art. 516—523.