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Juli 1679.
Konferenz der evangelischen Orte sammt der Stadt St. Gallen während der Jahrechnungs-
tagsazung zu
Baden. 2. Juli.
Kantonsarchiv Schaffhausen.
Gesandte: S. Abschied 713 (für evangelisch GlaruS Statthalter Weiß).
». Bei der Berathung über daö von einigen katholischen Orten verworfene eidgenössische Schirmwc>kund Erhaltung dieser für daö Ansehen der Eidgenossenschaft so dienlichen Einrichtung geben Glarus »ndAppenzell die Versicherung, daß, wenn auch die dortigen katholischen Mitlandleute wie Uri und SclMiund halb Untcrwalden davon zurük getreten seien, dennoch die Evangelischen dabei beharren werden.Daö in Genf gedruktc aber mit einer andern Ortsangabe versehene Invöllo politico oder politischer Senkelbeschreibt allerlei Griffe, mit welchen der römische Hof die papistischcn Parteien in der Eidgenoffensch^in Aufnahme bringen, die Evangelischen aber schwächen könne. Weil schon andere ähnliche Sachen >»Genf erschienen sind und daraus leicht große Ungclcgcnhcitcn entstehen möchten, soll Genf erinnert werde»,über die dortigen Buchdrukcreien sorgfältiger zu wachen. «. Der evangelische Gesandte von Glarus, >»der Besorgniß, sein Mitgesandter Landammann Bussi möchte in einer Confercnz der katholischenBeschlüsse veranlaßt haben, die den evangelischen Mitlandlcutcn zum Nachthcil gereichen, eröffnet in einerbesonders hiefür angeordneten Sizung: Die katholischen Mitlandleute beharren in ihrer Unvcrtraulichke^gegen die Evangelischen, haben sich nicht allein in Bezug auf die Reisezüge, die Mannschaft und die Pal^in den Herrschaften Utznach und Gaster wider den Vertrag von 1638 und daö Herkommen gcsöndert »ndmit Schwhz zu ihrem eigenen Nachtheil in einen Vergleich eingelassen, sondern auch im Schirmwcsen u»dim rheinthalischen Geschäfte mit Schwhz gemeinsame Sache gemacht und die mit ihnen gepflogenenrathungcn dem Gegentheile verrathen, gehen sogar damit um, sich zwischen evangelisch Glaruö und dc>»Zürcher Gebiet so festzusezen, daß die Communication mit Zürich den Evangelischen abgeschnitten werde,und wie gering die Neigung bei ihnen sei, den Vertrag von 1622 zu beobachten, und wie leicht die Eva»'gelischen noch größerer Schaden treffen könne, habe der nächtliche Lärm zu Näfels gezeigt, bei welchedie Evangelischen in der Ruhe lagen, die andern aber heimlich gemahnt in Waffen standen, so daß, wen»die Feuerzeichen angegangen wären, eine klägliche Mordnacht veranlaßt worden wäre. Der hicdurchgründete Wunsch um cid- und rcligionsgenössischeö Aufsehen wird empfehlend in den Abschied genommen«I. Mühlhauscn klagt schriftlich über Verweigerung der eidgenössischen Zollfreiheit in Rheinselden bc>Besuch des Marktes von Zurzach. Eö wird daher ein kräftiges Jntercessionöschreiben von der Kanzlei z»Baden aus an die österreichische Regierung gerichtet, v. Ein durch Herrn Hochrütiner von St. Galle»cingekommenes bewegliches Memorial stellt den gefährlichen Zustand der evangelischen Kirchen im Herzogthum Burgund dar. Sechs derselben, mehr als die Hälfte der Evangelischen jener Provinz, nämlichParay, „le Vau", Landreville, Beaune, Couchcs und Clugnh werden besonders von den Bischöfen va»Chalons, Antun und Langres gegen daö Edict von Nantes und drciundfiebcnzigjährigen Besiz seit 16^dergestalt angefochten, daß zwei am 2. December 1676 geschlissen und am 27. Februar 1679 eine dritte.