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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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1099
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Mai 1679. IY99

VII

Conferenz der im Thurgau regierenden katholischen Orte.

Lucern. 1070, 2». u. 30. Mai.

Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch, Bd. UXVI, toi. I.

Gesandte: Lucern. Joseph Amrhhn, Schultheiß; Eustachius von Sonnenberg, Panncrherr; BeatSchumacher, Statthalter und Sekelnieistcr; Rudolph Mohr, Statthalter und Stadtvcnner. U r i. Se-bastian Muheim, Landammann; Joh. Peregriil von Bcroldingcn, alt-Landammann. Schwhz. Franz^brler, Landammann und Landeshauptmann in der March; Jakob Weber, Statthalter. Unterwalden.Johann von Deschwanden, Landammann, von Obwalden; Franz Ackermann, Landammann, von Nid-kwlden. Zug. Beat Jakob Zurlauben, Ammann; Hans Bernhard Stammler, des Raths. Glaruö.

Daniel Busst, Landammann.

(S. u. Thurgau). I». (S. u. vier cnnetb. Vogtcicn übcrh.). v. (S. u. Thurgau). ,1. Land-schreiber Neding bringt an, wie die Domstift Constanz immer noch der Admission seines Sohnes heftigs'ch widerseze, gar ungi'itlich gegen die schweizerische Nation nach Regensburg geschrieben, bei dem kaiscr-^chen Hof den Befehl, keine Schweizer mehr bei der Domstift zuzulassen, ausgewirkt und unterm 9. Mais°Zar an die päpstliche Heiligkeit und die Cardinälc Cibo und Pio begehrt habe, daß die in den päpst-lichen Monaten erledigten Canonicatc nur dcu Angehörigen des römischen Reichs verliehen werden, allesin oäimn nationm, zu Ausschließung derselben aus allen hohen Stiften und zu allmäligcr Beraubung^er hohen Würden. Auf diese Darstellung hin wurden dem Landschreibcr Rcding die verlangten Zu-schriften an Papst und Kaiser und die Domstift Constanz bewilligt, zugleich aber auch ein Ausschuß be-auftragt, an den gerade anwesenden Offieial Blau, weil er die Adclöprobc vorzunehmen hat, die Fragestellen, ob er die Probe nach den alten Statuten und nach gewohntem Brauche oder nach dess vomKapitel gemachten neuen Statuten vornehmen werde; im crstcrn Falle werde man Rcding anhalten, dieProbe zu leisten, gegen Anwendung der neuen Statuten aber müsse man protcstircn. Man erhielt zurAntwort, er habe, da daö Capitcl Beschwerde erhoben habe, den erhaltenen Auftrag nicht vollziehen können.Nuntius wurde hievon Anzeige gemacht, e. Zu allgemeiner Verwunderung erscholl die Kunde,über dem neulich gehaltenen Provinizialcapitel der Kapuziner der Nuntius den Pater Provinzialsulpendirt und das Capitcl dagegen auf Rom sich berufen habe. Zur Hebung dieses Scandals und zumSchuze des wohlverdienten Ordens das Möglichste zu thun, ohne den Nuntius zu beleidigen, wurde einAusschuß beauftragt, um demselben im Namen der V Orte vorzustellen, wie großen Anstoß jener VorfallKatholischen und Unkatholischcn gebe, wie dadurch das mit Mühe zu Stande gebrachte Kapuzincr-^oster j Glarus und der ganze Orden auö dem Lande verdrängt zu werden Gefahr laufe und wenn diesesgeschehen soll, die Suspension des Provinzials wieder aufgehoben und in Zukunft diese Provinz^ solchen Commissarien verschont werden müsse. Der Nuntius gab zur Antwort, nicht er, sondern der^u der eongröLntio opiseoporum et rogulurium verordnete Commissär habe die Suspension verhängt;^ selbst habe den Verlauf uach Rom berichtet und werde, wenn die Sentenz der Theologen sich zu des^'eviuzialö Gunsten wende, denselben ungehindert in seine frühere Stellung eintreten lassen, t. Der