December 1678.
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». Die Gesandtschaften halten einander gegenseitig die zwischen den beiden Orten obwaltenden An-bände vor und verständigen sich dann, dieselben unter einander zu Pflanzung eidgenössischer Eintracht^jugleichen, und zwar in folgender Weise: Laut Kaufbrief vom 9. August ltilt) mag Zürich die Wcid-"uzung des Steinbruchs zu Bächi ungehindert genießen; die vcrauffallte Bühlmatt mag Landvogt Rahnübernehmen; daö Wasser zur LöhliSmühlc soll nicht durch Ableitungen geschmälert, oder, wenn solches ge-schähe , auf Klage des Besizerö vom Landvogt solcher Beeinträchtigung amtlich entgegengetreten werden;bk»i Träger Theilcr ist die Buße wegen der LöhliSmühlc und - dem Sckelmcister Ghr die Buße fürSchmähung des Psalmengesangö („er wollte lieber eine Kuh trichlen hören") nachgelassen. ?». ZwischenLandvogt von WädcnSwyl und dem Landessekelincistcr zu Schwhz wird künftig das Verfabren be-obachtet, daß wenn einer den Angehörigen des andern zum dritten Male ohne Erfolg citirt hat, auf An-isen des einen der andere mit obrigkeitlicher Autorität den Ungehorsamen zu folgen anhalte, e. Ferner^>rd von Schwhz angezogen, daß die dortige Obrigkeit ihre an beide Instrumente oder Gencralgcwalt-»nd Schirmbriefe gehängten Siegel herauszufordern und dadurch weiter» Unruhen vorzubeugen, dagegenb>e eidgenössische Einigkeit zu befördern gesinnt sei. Ein an Uri und Obwaldcn gerichtetes, die zurük-beschikten Siegel begleitendes Schleiden wird von Zürich vorgelegt und die Hoffnung ausgesprochen, daßouch Schwhz entsprechen werde. «I. Im Namen der Leute in den Höfen bittet Schwhz, daß sie des Zollsbalber nach altem Herkommen in Zürich den Bürgern glcichgchaltcn werden. Zürich läßt ihnen bedeuten,sie auf einem Rathötage zu Zürich darum anhalten sollen. «. Das Gesuch, daß auch die von Lachen^lche Begünstigung in Zürich genießen möchten, wird von Zürich all rokei -enllum genommen. Li. Die Be-schwerde des Landvogts von Wädcnswhl, daß an der Schindcllegi auf Biel) und Käse, das von Ein-^deln „ach Zürich gehe, Zoll gelegt worden sei, nimmt Schwhz all rokoroullum.
VON
Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rimera regierenden III Orte.
Brunnen. 1<»78, 13. December.
Landcsarch!» Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Karl Emanucl Beßlcr. Pannerherr, und Joh. Pcrcgrin von Beroldingcn, beide^Landammann, Joh. Sebastian Muhcim, Statthalter. Schwhz. Franz Ehrlcr, Laudammann; I)r.^akoh Weber, Ritter, alt-Statthaltcr; Jost Rudolph Rcding, Sckelmcister; Joh. Rudolph Belmont,^'0er, des Raths. Nidwalden. (Joh.) Jakob Stultz, Landammann, und Joh. Ludwig Lussi, alt-Landam-"w»n, Landeshauptmann von Ob- und Nidwalden.
(S. u. Bcllcnz :c.). I». Uri zieht die parmesanischc Rechnung an und die Bcllcnzcr Wachtgclder." ^tzug auf die lcztcrn wird angetragen, durch den Oberst Beroldingcn den Contc di Mclgar als'^ucn Gubcrnator becomplimcntircn und bei dieser Gelegenheit die Bcllcnzcr Wachtgclder gegen Baar-verhandeln zu lassen. Für die parmesanischc Rechnung wird der Donnerstag nach Thomas angc-
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