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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni 1678.

ließen, baten die vier Orte freundschaftlich um Aufhebung deö bei den Zinnen von Luccrn eingerichtetenneuen Zolls. Lucern dagegen ersuchte nicht weniger freundschaftlich, daß ihm die vier Orte das Rcch^von KaufmannSwaaren Zoll zu beziehen und die dazn geeignetste Zollstätte zu bestimmen, nicht verkill»'niern, sondern sich mit der Zollbefreiung der für den Hausgebrauch bestimmten Gegenstände begnügtBeide Theile erklärten, vermöge ihrer Instruction zu keinen Vcrmittlungsanträgen Hand bieten zu könnc»,gleichwohl verständigten sie sich, eines solchen Antrags bei ihrer Gesandtschaftörelation zu erwähnen, dahMgehend, daß die Angehörigen der vier Orte bei den Zinnen ganz zollfrei gehalten werden sollen. D>eweitere Verhandlung wurde auf die Tagsazung nach Baden verschoben. I». Nidwalden macht Lucer»gegenüber gegen den Pfundzoll, der seinen Angehörigen auf dem Markt in Lnccrn abgefordert wcrdstund gegen andere Beschwerden Einsprache, besonders gegen den Bezug des Lohns für die Wcinstith^Weinzügcr, Ladkncchte von Weinen, die, ohne die Stadt zu berühren, nach Nidwalden geführt wordc"seien. Indem Lucern den einzelnen Fall, auf welche» diese Klage sich bezog, als mißbräuchlich ancrkan»^und die Versicherung gab, daß die Nidwaldncr in Lucern ganz wie die Bürger Luccrns selbst behand^werden, stellt es die Klage entgegen, daß die Angehörigen Nidwaldcnö den Vergleich von 1677 niäübeobachten. Nachdem nämlich das frühere auf die Monate Mai und Juni ausgedehnte Verbot deskaufs von Anken auf den Monat Mai beschränkt worden sei, bringen die Nidwaldncr doch auch imnur wenig Anken auf den Markt nach Luccrn, stampfen dagegen denselben in Fässer ein und verhaut^ihn so mit Umgehung Lucerns in die Ferne; auch werde in Nidwalden von den Lucernern doppelter Zdbezogen und alles Schmalvieh, das junge wie das alte, mit gleichem Zoll belegt. In den Abschied, e. DaGeld für die mit Ostern 1677 verfallene spanische Pension nach Luccrn soll verschikt worden sein, wird GraCasati ersucht, im Falle eigener Unpäßlichkeit für die Auszahlung anderweitige Anstalt zu treffen. «I ^Entwürfe zweier Schreiben, betreffend die Zahlungörükstäudc der zwei im Dienste gegen Portugal gestanden^spanischen Regimenter, an die königliche Majestät und an den Minister Don Giovanni, nebst ZuWlan den Residenten Cassani werden genehmigt. «?. Dem neuen Großkanzlcr in Mahlaud wird ein Gratmlationöschreiben zugesandt und das eidgenössische Interesse empfohlen, t. Der Gubcrnator zu Mat)^und Graf Casati werden ersucht, dahin zu wirken, daß den königlichen Stipendiaten in Mahland d>ezurükgebliebcnen Fronfastengelder bundcögemäß verabfolgt und die ebenfalls stckcn gebliebenen Jahrgc^für das Crivellische Regiment abgeliefert werden. K. Die Obrigkeiten werden erinnert, das Ergebtihrer Erkundigungen in Betreff der den Alumnen im eolloZiuin kolvotieum widerfahrenden schlechte» ^Handlung, sowie der hinsichtlich der Bürgschaften gemachten beschwerlichen Zumuthungen an Lueern cMzusenden. I». Landschreiber Reding zu Fraucnfcld, von der Domstift Constanz wegen seiner AdclSP^umgetricben", wird Sr. päpstlichen Heiligkeit empfohlen, doch soll hicmit noch vierzehn Tage zugewa>^werden, I. u. Ii., (S. u. Thurgau). I. Die verdächtigen Umstände, mit welchen Bern Musterungen angcord'Mund sowohl Lueern als Freiburg und Solothurn und fast die ganze Eidgenossenschaft beunruhigtsollen in Baden weiter besprochen werden. «», (S. u. Thurgau). i». Wegen der Garde zu Turin undwegen der Ansprachen der Erben deö Ulrich'schen Regiments und Hauptmann Pfhffcrö wird an dc"Grafen Leonardi geschrieben. «. (S. u. Thurgau).

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftögngelegcnhcitcn:

Thurgau. l, Art. 595. Stifte u. Klöster. I»«. Art. 294. Verkauf v. GcrichtSherrschasNM

It,. 952. Gotteshäuser. « 679. Personelles.