197V Februar 1678.
es sich um die AuSmarchung der nächst an die Eidgenossenschaft glänzenden Städte und eines dazuhörigen etwa zwei Stunden weiten Landbezirks und Bcsezung derselben mit eidgenössischem Volke hand^'die Gesandtschaften aber zu so wichtigen Abschlüssen nicht instruirt waren, reiste ein Gesandter vonOrte zur Einholung der nöthigen Instruction nach Hause; unterdessen sollten auch die Gesandte»Mächte die nöthigen Schreiben erlassen, damit in Bezug auf jene Städte nichts Feindliches geschehe-Die zurükgeblicbencn Mitglieder der Tagsaznng, auf die Kunde, daß französische Truppen sich denstädtcn nähern, waren im Begriff, an die französische Generalität eine Gesandtschaft abgehen znals die Nachricht eingieng, daß nur einige französische Truppen in die Herrschaft Röteln gekommensie aber wieder verlassen haben, «>. Am 17./27. Februar langten die Standeögesandtschasten zwar w>ean, aber noch vier Tage lang verzogen die von den Höfen zurükkehrcndcn Couriere. Als die kaisc"'ss,Gesandten ihre Creditive als Ambassadorcn vorlegten, bestritt ihnen der französische Gesandte die ^cedcnz nicht weiter, hielten sie daher am 5. März ihre Proposition, laut welcher der Kaiser ihrem de»»'^stcn Wunsche zu Sicherung ihrer Ruhe in der Voraussczung entsprechen wolle, daß dicß dem Erb»"nicht nur keinen Abbruch thue, sondern vielmehr die Eidgenossenschaft die eingeklagten Ueberschreit""-ohne Verzug abstelle, r. Am 7. März hielt der französische Gesandte seine Proposition: Zumseines Wohlwollens willige der König ein, daß die Waldstädte nebst Radolfzell, Constanz und Brcsneutral erklärt und von der Eidgenossenschaft bcsezt, aber auch aller dem Kaiser zu leistendenpflichtung enthoben werden; über den dazu cinzutheilendcn Umkreis werde man jedoch erst eintreten, ^man über die genannten Städte einig sei z nach dem Wunsche der Eidgenossen endlich ziehe der Ks ^durch die ausgestreute» verläumderischen Libelle unbeirrt und der Vortheilc ungeachtet, welche ih'"Eroberung von Frciburg gebe, von ihren Glänzen zurük. f. Um weitere eigene Verwiklunge»weichen, suchte die Tagsaznng durch acht Ausschüsse die beiden auswärtigen Gesandtschaften zu best»"daß sie sich die gegenseitigen Zusagen genügen lassen. Allein die kaiserliche Gesandtschaft wollte jene ^ ^weder als neutral bezeichnen lassen, noch sie der Eidgenossenschaft zur Besczung einräumen, währc"^^französische Gesandte nicht davon abgehen zu können erklärte, Hierauf wurde durch BeßlerThurn der Antrag gestellt, daß zur Besazung jener Städte eidgenössische Mannschaft geworben »nd ^Haltung des abzuschließenden Vertrags beeidigt werden soll, wozu sich denn auch beide Thcileverstanden, daß sie darauf bezügliche Instructionen einzuholen versprachen, was auch die Orte selbst'besondere Schreiben an die beiden Kronen und durch das Gesuch an die Generalitäten, in der Z""'zeit die in Frage stehenden Städte und Umkreise unangcfochtcn zu lassen, unterstüzlen. Am 7./l7 ^sollte man dann wieder in Baden zusammentreten, I». Noch ließ der französische Gesandte das Bcb"vernehmen, eö seien jene Umkreise so weit, daß sie verschiedene Pässe coupiren; auch liege dem .mehr daran, daß Constanz als daß die Waldstädte durch eidgenössische Mannschaft bcsezt werde.
vom Markgrafen von Baden erneuerten Gesuch um Einschluß der Herrschaft Röteln in den eidgeno! ^Schirm wollte der französische Gesandte keinen Erfolg versprechen ; dagegen wurde von der TagsaZU"öFürschreiben um Verschonung vor Plünderung an den französischen Intendanten de la Grangc ausg"k.» Die Gesuche des Bischofs von Constanz und des Abtes von St. Blasien, betreffend die Besch'""'ihrer angränzenden Herrschaften, wurde verschoben. I. Auf erneuerte Beschwerde des thurgauisclMschreibers W. R. Reding von Bibcregg, daß seinem Sohne A. Sebastian die von dem Baron von