Juli 1676. 1013
schg„ langer in der Eidgenossenschaft sich aufhaltenden Leute christliches Mitleiden übe». Die häufigwordene Entfremdung von Pferden und Rindvieh auf den Alpen sollte strenger als bisher oder garde», Leben bestraft werden. «. Der französische Gesandte wird ersucht, die Stadt Basel gegen dievom französischen Intendanten im Elsaß wegen des Grafen von Broglio gemachte Zumuthung inzu nehmen, f. Von dem französischen Gesandten R. de Gravel wird sowohl in seinem mündlichenErtrage als in dem beigefügten Memorial aufs Neue der Beweis zu leisten unternommen, daß die^gcnosscnschaft durch die von Oesterreich vorgebrachten Einwendungen sich nicht dürfe abhalten lassen, derKrone Frankreich zur beliebigen Verwendung ihre Dicnsttruppen anhcim zu stellen; nicht nur zeuge dafüralte Verbindung zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich und die bisherige Ucbung, sondern be-^"ders auch die Art. I, 3, 4, 6 und 26 des Tractats von 1658 und der Umstand, daß der König selbst zugezogen sei; ferner daß weder die Erbciuung von 15 lt noch die darauf bezüglichen ErklärungenKarls v. von 1543 und Philipps II. von 1556 auf die Niederlande sich ausdehnen; daß der westphalische^'cdcnsvertrag in Art. 3 die Krone Frankreich ermächtige, die deutschen Fürsten bei den ihnen in diesemErtrage gemachten Zugeständnissen durch Truppcnsendungcn zu unterstüzen; daß ein im Jahr >671 zwischen^ankreich und dem Kaiser aufgerichteter Vertrag nach sechs Monaten von dem Kaiser gebrochen und densanier» im Kriege gegen Frankreich Hilfe gesandt, in diesen Krieg dann auch das ganze Reich verwikelt, und zwar für den burgundischen Kreis, für dessen Best; den Spaniern Hilfe zu gewähren in3 jeues Friedensvertrages die deutschen Fürsten, der Protcstationen Spaniens ungeachtet, nicht ver-nichtet zu sein erklärt hatten, was sie auch 1667 nochmals wiederholten, dann aber freilich außer Achtund jezt so in Vergessenheit stellen wollen, daß sie behaupten, auch die eidgenössischen DicnsttruppenStreichs seien dadurch gebunden und dürfen die Offensive nicht auf jenen Kreis ausdehnen u. s. w.^dei» der Gesandte versichert, daß er als königlicher Gesandter bei der deutschen Reichsvcrsammlung>^aue Kunde von allen diesen Vorgängen und von den geheimen Absichten Spaniens und Oesterreichsdie Schweiz habe, crmahnt er die Eidgenossen, den unter sie den Samen der Zwietracht ausstreuenden^flüsteningcn kein Gehör zu geben, sondern die Eintracht unter einander zu Pflegen. In Antwort"^uf gab jedoch die Tagsazung nur wieder die frühem Versicherungen, die obliegenden Verpflichtungenfüllen zu wollen, unter Beifügung der demüthigcn Bitte, daß ihre Dienstmanuschaft nicht ihnen zum^)theil über den Bund hinaus verwendet und dadurch das Friedcnswerk gebindert werde. Dabei ein-ölt „lau sich für Ausrichtung einer Pension und weiterer Satisfactionen; auch wird die Angelegenheit^leu Broglio neuerdings recommandirt. K. Eine Zuschrift des spanischen Gesandten Casati ersucht
die
in der vorangegangenen Tagsazung wegen Mangel au Instruction verschobene Entscheidung über
^ gestelltes Begehren und bekämpft die vom frühem französischen Gesandten St. Romain vorgebrachtenehaupluugcn und Beweisgründe, daß z. B. ein Fürst dem andern gegen einen dritten Hilfe leistenohne des lcztern Feind zu sein, folglich auch die Eidgenossenschaft dem Könige von Frank-wenn er von Oesterreich angegriffen werde, laut Artikel 24 des Vertrags offensive Hilfe leistenohne den Erbvercin mit Oesterreich zu vcrlezcn; denn wenn dieses zugegeben würde, hätte der^ öcreiu für Oesterreich gar keinerlei Werth; im vorliegenden Falle habe jedoch nicht Oesterreich, sondern^»krejch den Angriff gemacht. Die Berufung auf das Excmpel der Vorfahren sei nicht ganz zuläßig,' d"s, früher freche und geldgierige Leute im Kriege auf eigene Faust, ohne Bewilligung der