Juni 1676. 1011
^ Gardehauptmanns Schmid und des GardelieutcnantS Khd ergab sich, daß man statt der schwarzen„ut elfenbeinernen Knöpfen, welche die Offiziere der eidgenössischen Garde bei öffentlichen Func-^iicn zu tragen prätendircn, denselben, vergeblich um die Garden zu unterscheiden und die Nation zu^re», Stökc von Brasilienholz mit goldenen Knöpfen, auf denen das königliche Wappen gestochen sei,^'geboten habe. Es wird nun erwidert, den Orten sei eö weder um den Stok noch um den Knopf,pudern um den daraus erfolgenden Unterschied und um die Präcedcnz des Gardehauptmanns nnd die^wgative der Nation und um die Haltung der Kapitulation zu thun, woran sich schon lange einerzeigt habe. In diesem Sinne wird abermals an Savohen geschrieben.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
I,. 57g. Stifte und Klöster.
^wthal. Art. 121. Anstände mit dem Abt von St. Gallen.
«4».
Conferenz der im Rheinthal regierenden Orte.
Rheineck. I«7i», 27. Juni.
Staatsarchiv Lueern. Allg. Absch. Bd. UXIII, kol. löo.
Gesandte: Z ü r i ch. Joh. Kaspar Hirzel, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter. L u c e r n.
Thüring Göldlin von Tiefenau, des Innern Raths. U r i. Joh. Karl Emanuel Beßlcr, Landam-Sebastian Muheim, Statthalter. Schwyz. Franz Betschart, Landammann. Unterwalden.
Melchior von Uhingen, Landammailn von Obwalden; Karl Leodcgar Lusst, Landammann von Nid-.^lde,i. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter und Landeshauptmann der Freiämtcr. Glarus."^doliu Jseli» , Laudammann; Daniel Bussi, Statthalter. Appenzell. Konrad Fäßler, Landam-^Nnn, Johann Suter, Pannerhcrr, nnd Johann Scheuß, alt-Landammann, von Jnner-Rhodcn; Ulrichschmid, Landammann, Bartholomä Zcllweger, Statthalter, und vr. Adrian Zieglcr, des Raths, von^ßer-Rhoden.
«. (Die sämmtlichen regierenden Orte). Zu Beseitigung langjähriger vielfacher Streitigkeiten zwischen" regiere,^,, Orteil und dem Abte von St. Gallen waren im Januar auf der Tagsazung zu Baden. ^ Si. gallische Landcshofmeister Fidel von Thurn und der zeitweilige Landvogt im Rheinthal, Joh.' Lussi, alt-Landammann von Nidwaldcn, beauftragt worden, einen Vergleich zu entwerfen. Das' Stande gekommene Projekt, laut welchem die hohe und niedere Judikatur in den sechs Höfen des. Rheinthalö von dem Abt von St. Gallen und den regierenden Orten gemeinsam geübt werdenwar von der Mehrzahl der regierenden Orte in den Abschied genommcu und dem Landvogt LussiBisten worden, dasselbe persönlich den regierenden Orten zu überbringen und mit gebührendem Berichte^ erläutern. Die V Orte genehmigten dann dasselbe *), nicht aber Zürich, Glarus und Appenzell, welchen
) S. Beilage Nro. 17.