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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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März 1675. 963

^ dier evangelischen Städten als Taufpathen zwei goldene Schalen von ungefähr 800 Reichsthaler^M) als Pathengeschcnk bestimmt. «I. Von Zürich wird angezeigt, daß der Abt von St. Gallen den"üclischei, Ahxjnthal wieder die Weiber- oder Hebammentaufe zugemuthet habe, daß ihm deßwegen^schrieben, von ihm darauf geantwortet, endlich einstweilen die Sache auf die VIII im Rhcinthale re-thesi"^" abgestellt worden sei. Es sind daher für den zutreffenden Anlaß Instructionen zu er-lich ^ >n die Stadt Mühlhauscn diese Zeit her ziemlich ungleich geleistet und nament-

ha, beiden leztcn Malen nichts beigetragen worden ist und man ihm nun zugemuthet

tl», ^ Mannschaft Geld zu liefer», wollte Basel den Bund so auslegen, daß die Stadt Basel nur" , wenn sie nicht auch selbst in Gefahr sei, für Mühlhauscn in Anspruch genommen werden könne.Die den AmhraldismuS betreffende Formel wird von Zürich und Basel ratificirt, von den andernsich Abschied genommen; dann wird einhellig gut gefunden, daß das lateinische Coneept zur

^^ezung >n das Deutsche bei den Gelehrten der IV Städte in Circulation gebracht, dann auch an^'gclsich GlaruS und Appenzell, Mühlhauscn und Biel zur Ratification als Gesez und Regel für dieunst eingesandt, endlich auch nach eingekommenem allgemeinem ConsenS von dem gemeinsamen evau-»nf Ministerium der Stadt Genf mitgcthcilt, jedoch nicht gedrukt werden soll. Beigelegt wird eine^ "eun Punkte reducirte, von Pfarrer Kaspar Waser verfaßte Formel. K. Glarus berichtet über die^^kuheitcn der Evangelischen im Toggenburg und was seit dem leztcn Bericht vom 5. Januar sich' >agcn habe. In vier Kirchen sei monatlich eine Kinderlehrc zu halten gestattet worden, in acht Doppel-^ ^ Monate eine Kinderlehrc statt der dafür unterlassenen Predigt; von den Be-so." ^ Prälaten sei erst ein oder zwei Tage vorher die Haltung der Kinderlehrc angezeigt worden,^ ^ f Man sie nicht am Sonntag vorher von der Kanzel verkünden konnte. Ferner wurde vorgelegt ein^ ^ ^ November 1674 auf Jnterposition einer Dcputatschafl von Glarus zwischen dreißig Ab-esse toggcnburgischen Gemeinden und dem Abte von St. Gallen getroffener Vergleich, kraft^ Zallstätte zu Lichtensteig anerkannt, der Zoll von außer Landes gehenden Productcn vom Käuferlllltällige künftige Zollstcigerung von Schwhz und Glarus entschieden werden soll, dagegenchch weltlichen Beisizcr bei dem Prädicantencapitcl die Dcputatschaft der Gemeinden zweiMänner als Beisizcr erwählen, die Prädicanten aber drei andere dem Fürsten in Vorschlag bringendenselben einen dritten Bcisizer ernennen, auch wenn etwa künftig die Landschaft aufbei ^'^6 von Weltlichen verzichten wolle, der Fürst nichts dagegen einwenden werde. Diesem wart8 ^ errichtete Zollordnung selbst (der höchste Ansaz ist vom Zentner Salpeter oder Pulver von5 Bazcn; der niederste von l0 Pfund Schmalz, Käse, Zigcr u. dgl. I Heller). Unter^ Besten der Glaubensgenossen im Toggenburg bewiesenen Eifers wird Glarus zu Fort-^ "ti leincr Thätigkeit ermuntert und der erforderlichen Unterstüzung versichert. I». Auf Begehren deöH^^"kten von Straßburg wurde eine Volkshilfe von 500 Mann von Zürich und Bern unter derh^, bewilligt, daß denselben ihre freie Religionsübung gewährt, den bernischen Zuzügern, die bis-"ur h Gulden Sold hatten, 7 Gulden, wie den Zürcher», bezahlt, der Pfarrer Wolleb von Straß-<!ms ^ kranken Soldaten gehabte Mühe den Hauptleuten zu einer angemessenenz^s ^^üung empfohlen, den Offizieren eine gemeinsame Instruction mitgegeben werden soll. Dem flau-en Gesandten St. Romain, der durch Herrn de la Louböre seine beifällige Zustimmung ausgedrükt,