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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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958 Februar 1675.

zu Erstfclden wohnhast gewesen, auf dein Gotthard erfroren sei, und wünscht, daß dicß in den ander

beiden Orten auSgckündet werde zum Zweke der Vermögensberciniguug, da er zu Unterwalden und anwärts hauShäblich gewesen.

Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte-Vrunnen. I«7S, II. Februar.

La»dc»archiv Nidwalde».

Gesandte: U r i. Joh. Peregrin von Beroldingen; Anton Schmid, Zeugherr. Schwhz.W eber, Statthalter; Franz Betschart, Landcsfähnrich; Rudolph Belmont, des Raths. Nidwald^(Joh.) Melchior Leu, Landammaun; (Joh.) Franz Stultz, Landeshauptmann von Ob- und Nidwald^». Ein Schreiben von Bellcuz klagt über die von dem Seehauptmann zu Canobbio ^ü^üg^" ^schwerden: Von einem Saum Korn und andern Sachen werde die Forderung bis auf tO mahla» ^Soldi gespannt, von jedem Schiff auf 30 Soldi, ungerechnet einige Kreuzer für die Soldaten,doch laut Verträgen daö Schiff nicht höher belegt werden dürfe, als mit 5 Soldi, und überdiesnicht so hart behandelt werden. Daher wird beschlossen, daß eine Deputatschaft von zwei Mitglieder"jedem Orte folgenden Mittwoch Abends in Luecrn sich einfinden solle, um dem spanischen Gcia" ^Casati diese Beschwerden vorzuhalten. I». Dieser Gesandtschaft wird ferner aufgetragen, in Bezugdie Sustentation hinsichtlich der Jesuiten zu Bellcuz, die nach dem ersten Antrag für einen neunte» -waufgebracht werden sollte, nun aber auf den achten Pater bezogen werden will, mit dem Nuntius zuhandeln, e. Obschon der auf dem Rütli verhandelte Abschied den hohen Gewalten zur Bestätigung ^gebracht werden könnte, fand man doch angemessen, durch die nach Lucern abgehende Gesaudtsch"^dem Schultheißen von Lucern über die dortige GcmüthSmeinung sich zu erkundigen. «I. Das Beg ^Uri's um Gestaltung eines auf einen Schlaghandcl bezüglichen Kundschaftsvcrhörs auf dem Gebiet ^Schwhz wird von lczterm Orte all rökorönllum genommen, e. (S. u. Bellen; :c). t. Von st"der von Schwhz geäußerte Wunsch, daß den nach Wallis, Italien und besonders in die dreiörtischcu ^teien heimkehrenden Reisenden und Bettlern der Paß gestattet werde, all rotoi-amlum genommen. S'Ii. (S. u. Bellenz :c.). I, Der Laudschreiber von Schwhz beschwert sich, daß er von den andernfür die Ausfertigung der Abschiede seit 1670 nichts empfangen habe. Man ist einverstanden, ihm ^ >bührende Entschädigung zu gewähren. It.. (S. u. Bellenz :c.).

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenhciten:

Bellenz -c.

«. «. I>. It. Art. 532-535.