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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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950
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959 December 1674.

Landeshauptmann. Schwhz. Franz Betschart, Statthalter. Unterwalde n. Joh. PeterObcrstlicutcnant, von Obwalden; (Joh.) Melchior Leu, Landammann von Nidwalden. ZugJakob Zurlauben, Statthalter; Franz Kreuel, des Raths. Glarus. Fridolin Blumer, deö 'Georg Müller, Sckclmcister. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Emanuel Socin,Zunftmeister. Solothurn. Franz Ludwig zu Stäfis von Mollondin, dcö Raths; Johann

des Raths. Schaffhausen. Wilhelm Jmthurn, Obberr, deö Raths. Appenzell. KonradLandammann von Jnncr-Rhodcn; Ulrich Schmid, Landammann von Außcr-Rhodcn. Abt vonGallen. Fidel von Thurn, Landeöhofmeister. Stadt St. Gallen. Joachim Haltmchcr,meister; Joh. Jakob Hochrütincr, deö Raths und Zeughcrr. Biel. Abraham Scholl, Stadtsch^'des Raths. ^

». Die außerordentliche Gesandtschaft der alliirtcn Mächte vcranlaßte Basel diese Versammln"^berufen, bei welcher nur Frciburg nicht vertreten war, doch bei Basel sich dcßhalb entschuldigt halte- .Gesandte war Thomas von dem Knesebeck, kurfürstlich brandcnburgischer geheimer Rath und ^meister der Frau Kurfürstin, der am 28. November Abends in Aarau anlangte. Nach ^rstattu"ö^eidgenössischen Grußes erhielt der Gesandte eine Audienz. Er legt Creditive ein von Kurbrandc"aus Blcichheim vom 13. November, Kurpfalz aus Straßburg vom 14. November, Herzog von '-vr^schweig-Lüncburg aus Bleichheim vom 11. November, und von dem kaiserlichen General, Herzog ^Bournonvillc, aus Ensisheim den 5. December. Er versichert die Eidgenossenschaft der freundschaftliche"wogenheit seiner Committcntcn, sezt auseinander, wie Frankreich seinen gegen die Niederlande lss^ ^Krieg auf das Reich übergetragen, vieler der besten Pläze sich bemächtigt, den Widerstand andererVerwüstung gerächt, somil die Reichöständc mit dem Kaiser zu Rcgcusburg sich entschlossen habe»,Ungerechtigkeit zu wehren, wirklich auch durch die Rcichöarmce der Verbündeten der Feindworden sei, das rechte Rheinufer zu verlassen und zwischen den Gebirgen, Strömen und Schlösser"zu suchen; indem die Verbündeten einzig die Wiederherstellung deö gebrochenen Friedens suchen,die Eidgenossen von ihnen keinerlei Beeinträchtigung zu fürchten, doch trage man auch zu ihnen dastrauen, daß sie ebenfalls gute Nachbarschaft üben, in ihrem Lande dem Feinde keine Werbung ^

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der von demselben in ihrem Gebiete aufgebrachtenSoldatcsca" die Thcilnahme am Kampfe verbiete"vielmehr sie zurükberufen, auch dazu mithelfen, daß derjenige Friedensvertrag, der den Eidgenosse"^Ezccption zugesichert habe, nun aber von Frankreich durchlöchert worden sei, wieder hergestellt werde,ja die Eidgenossenschaft selbst zulezt zu gewärtigen hätte, daß sie durch die von ihr gestärkte sr"'^^Macht ebenfalls erdrükt würde, sie sich hicmit namentlich auch nicht weigern dürfe, der Armee der ^bündcten gegen baare Bezahlung das zur Verpflegung Nöthige verabfolge» zu lassen. In Erw'der

hierauf wird, in dankbarer Anerkennung der zugesicherten guten Nachbarschaft und mit dembeständiger Glükseligkcit, das Ansuchen ausgesprochen, in dem Friedenovertrage die Eidgenossensch"^ 'einzuschließen, zugleich aber auch die Bemerkung beigefügt, daß aufs Nachdrücklichste darauf gedr"" .

worden sei, die vertragsmäßig von Frankreich angeworbenen Truppen nur defensive zu verwenden,daß »ach bisheriger, der Neutralität angemessener Praxis jedem Theil auf den öffentlichen Jahr-Wochenmärkten bescheidcnlich aufzukaufen so lange gestattet sei, als die eigene Nothdurft es zulasse- ^Gciandtschaft von Solothurn weigert sich indessen, in der Antwort an die Gesandtschaft der Alliirtc"''