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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni 1669.4»5

Conferenz der V katholischen Orte.

Lueern. IKliS, 22. Juni.

Staatsarchiv Lucer». Allz. Absch. Bd. I.VIII, kol. l.

Gesandte: Lucern. Christoph Pfhffcr, Schultheiß; Alphons von Sonnenberg,

Eustach von Sonncnbcrg, Venner; Joh. Christoph Kloos, des Raths. Uri. (Entschuldigt).

Kaspar Abhberg, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann. Unterwalden. Wolfga"^^^Landammann, und Johann Jmfeld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Ludwig Lussi, ^sud«"' ^und Joh. Melchior Leu, Pannerherr, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Animann,Zumbach, alt-Ammann. ^

l». Der Zusammentritt wurde besonders von Uri und Zug begehrt; Uri entschuldigte«'Nichtcintrcffen der Gesandtschaft durch die eingetretene schlechte Witterung. Hauptveranlaßung ^fcrcnz hatte die Beschwerde des thurgauischen Landvogtö über die von einigen Orten denweltlichen GcrichtShcrren des Thurgau'S bewilligten Ortöstiinmen gegeben. (S. u. Thurgau). I'' ^ ^des Bischofs von Constanz, daß'Seine päpstliche Heiligkeit für den Bischof und gegen die Stift ^entschieden habe, diese aber ihre Renitenz fortseze, daher die Orte zu Vollziehung des Spruchs ^ ^bieten ersucht werden. Man findet das Verfahren um so bedenklicher, da es dem hochschäzbarender Eidgenossenschaft, dem weltberühmtesten Wallfahrtsorte, abbrüchig sei, bereits auch zu einembüchlcin Slnlaß gegeben habe; man läßt also durch einen alle gegenwärtigen Orte rcpräscntircndcn ^den Nuntius ersuchen, beiden Parteien alle hizigcn Aktionen zu untersagen und in Rom nähere ^ ^über den mißverständlichen Ausspruch einzuholen, falls er nicht schon bestimmte Weisungen vonerhalten habe. e. Nachdem von den zur Obcdicnz nach Rom abgeordneten Gesandten über

richtungcn eine Particular-Relation erstattet worden, wird in der Voraussezung, daß noch vor ^sa mmtcn katholischen Orten die ordentliche Relation statthaben werde, vorläufig beschlossen, daß d"' ^lichen Heiligkeit für die Coneession wegen Beatification des Bruders Klaus, dem Eardinal -P«^ ^

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das erwiesene gute Tractamcnt, dem Monsignore Baldcöchi für seine Bcvorwortung und

dem Herzog von Modcna für die der Gesandtschaft erzeigte große Ehre schriftlich Dank bezeug ^

solle. «I» Auf das zu Händen sämmtlichcr mit Spanien verbündeten Orte vom Grafen Casati e>ug.

Schreiben ist zu erwidern, daß der Beschluß der leztcn Tagsazung keineswegs so gemeint sei, wie ^zösischc Resident Monslicr ihn auslege, Schwhz sogar eine besondere Gegenerklärung eingegrb^ ^v. WaS sich mit Johann Krämer, Bürger zu Schwelm, kurbrandcnburgischcr Herrschaft, in den Fr«'zugetragen und was der Landvogt und der Landschreiber auf gegen fic erhobene Anklage Wu ^gereicht hat, wird zur Berathung auf die Jahrrechnung verschoben, t'. Dem Landammann Lusti vr'waldcn, alt-Landvogt im Thurgau, wird von den vier Orten für Proscquirung der gegen N-die Orte ergriffenen Appellation mit Hinsicht auf unverschuldete Verspätung der erforderlichenlängcrung der Zeitfrist bewilligt. Die gleiche Bewilligung mag er auch bei den andern OrtenK. (S. u. Baden).