November 1663. 771
an Zürich fiel, seitber auch von Zürich ausgeübt wurde, nun aber durch Forderung des Ab-lest'"" ^ Hinterlassenschaft des verstorbenen zürcherischen Pfarrers Keller ab Seite Berns EintragDag I " ^ ^Mitständc ersucht werden, der Stadt Zürich zu ihrem Rechte zu verhelfen,jschf Recoinmandationsschrciben an Bern wird einhellig bewilligt. K. Der Kurfürst und Pfalz-
sei v Ludwig schreibt am 7. September aus dem Lager bei Genzingen, daß es ihm zwar gelungen^as von dem Herzog von Lothringen belagerte Schloß Landstuhl zu entsczen, daß er dagegen durchst. Naub gedrängt werde und sehr der eidgenössischen Hilfe bedürfe. Fällt in den Abschied,
ii «w ^ vermittelte Bitte, die vor zwei Jahren zu Unterhaltung des evangelischen Predigers
dech^^^ Beisteuer von 20(1 Gulden fortzusezen, soll bei künftiger Tagsazung eingetreten
^ H"zog von Lothringen 1V0 Mann Diensttruppen bewilligt; diese wurden
dem Prinzen d'Arcmbcrg, spanischem Gubcrnator der Freigrafschaft Burgund, über-"ber der Huldigung; daher frägt nun Basel an, waö zu thun sei. Es wird geant-Eold Prinzen d'Arembcrg um Zurüksendung der Truppen ersuchen, die Offiziere und
^en aber heimberufen.
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Konferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte.Brunnen. 23. November.
LandcSarchiv Nidwalden.
hcrr^^"^' ^ ^^rl (Franz) Schmid, Landammann; Joh. Karl Emanuel Bcßler, Panncr-Dil)ö Arnold von Spiringeu, alt-Landvogt im Thurgau, Landesfähnrich. S ch w h z. Michael
^'^"dainmaiin; Franz Ehrler, Statthalter; Karl Büclcr, Landcösekelmcistcr. Nidwalden.alt-Landammann, Landeshauptmann von Ob- und Nidwalden; Johann Ludwig Lusfi, alt-
^Uiiiann.
Bellen; :c.). I». Wegen der Rapperswylcr Rechnung ist auf den 4. December eine Con-
^^^'Ulcn angcsezt.*) e. Wegen der Contagion wird auch Rappcröwhl in Kcnntniß gesczt und
dich ^ D>r. Rothenflneh in verabschiedeter Form geschrieben werden. «I. Dem alt-Landvogt Lusfi
^ seinen Nachfolger im Thurgau ein Schreiben bewilligt.
«,,, Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheitcn:
Utoz,,
». Art. 402.
d'fie Confcrenz (wofern sie statt fand) findet szch ein Abschied nicht vor.