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August 1663.
Sargan?. Art. 136. Jurisdictioiisanstände. t r Art. 53. Obrigkeitliche Güter.
,I»I „ 99. Rechts- und Gerichtssachen. Itlt. „ 231. Stifte und Klöster.
««. „ 57. Obrigkeitliche Lehen.
Baden. «. Art. 218. Märkte. Art. 373. Gotteshäuser.
I». 219. Märkte.
Bier ennetb. Bogt, iiberh. >. Art. 23. Allgemeine Vcnvaltungssachen.
LuggaruS. »» Art. 164. Zollsachen. Art. 86. Rechts- und Gerichtssach^
Zusaz zu «. Hinsichtlich der Angelegenheit der Landschaft Waadt, der österreichischen Erbcinung und der ^gressionen halber haben sich die Gesandten Solothurns beim zweiten Umgang dahin erklärt, „daß Willen Ihre A ^Obern von der eintzigen conformitet vnd Eydtg. sambtlicher Einigkeit willen sowoll zue dem ein alß andern sich ^ tiWofern man sich durchgehend nit vergleichen vnd wider beßers Verhoffen eine Trennung volgen solte, daß ^ ^der ledigen Ihren pündteu v»d Burgrechten zue erreichenden erklärung die Landtschafft Waadt vnabänderlich vcr c>österreichischen Erbeinigung gescheffts halber den mehren Lobl. Ohrten lauth hicvorigen Abscheidtß trewlich be»haaber wegen der vberzugen oder transgrossionon, wofern die Einträchtigkeit nit verfangen vnd erhalten werde" ,Ihrer Herren vnd Obern Willkührlichen llisziosition heiter vorbehalten haben wollent." (Zusaz im Solothurnerexemplar, Bd. Nr. 32.)
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Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte-
Brunnen. 1<»t»8, 8. August.
LandeSarchi» Nidwalde».
Gesandte: U r i. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Karl Emauuel Bcßler, p'
Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Martin Belmont, alt-Landammann; I)r. Jakob ^Raths. Nidwalden. Joh. Franz Stultz, alt-Landammann und Landeshauptmann; Joh-3"Statthalter.
«, Bei Annäherung des Bcllenzer Marktes ließ die Erinnerung an den im lezten Jahre ^ ^Contagion den Marktbesuchern zugestoßenen Schaden cS als nothwendig erscheinen, dieß Mal a ^Nachtheile vorzubauen und Anstalt zu treffen, daß Mayland den Besuch des Marktes nicht vcrb>e ^brachte daher den in Flüelen wohnenden Commissär clellu sanitü mit, und dieser eröffnete, "erhaltener Zuschrift aus Mahland, wenn man Jemandem aus dem Vcrner Gebiet (auSgenow" ^Haslethal) den Durchpaß erlaube, dieß den Markt von Bellen; vcrdächsig machen und Mahland vcwerde, den Besuch desselben zu verbieten. Ferner bezeichnete er die Bedenken, welche wegen der z" ^liegenden unpurgirtcn Waarcnballcn und wegen der durchreisenden Fremden vorhanden seien " ^jlabgeholfen werden sollte. Ein von Uri vorgeschlagenes Schreiben nach Mahland und nachZustimmung. Die von dem Gcsundhcitö-Commissär vorgebrachten Ansichten und Forderungen Wtlnach Lucern, Zürich und Bern überschrieben; ebenso wegen des DurchpasscS der Fremden an gst
garten und Mellingen. I». u. v. (S. u. Bellen; :c ). «I. Eö wird verabschiedet, daß die Jnstrue