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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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752 Mai 1668.

Unzufriedenheit bedeuten zu lassen, noch der Antrag, durch einen in Paris zu haltenden -

vivu voce durch eine Gesandtschaft das Geschäft zu betreiben, sondern der Antrag Zustimmung, I"den Abschieden zu bleiben und den Zuwiderhandelnden als einen Trcnner der Eidgenossenschaft zu ^«I. Ncbcr das Benehmen der Gardchanptlcute Stuppa und Erlach fand man große Ursache, stch Z" ^malistren, indem sie daö an die Hauptlcute gerichtete AbmahnungSschrciben, nach Burgund i"eröffnet zurükschiktcn. Sie wurden daher peremptorisch auf den 28. Juni/8. Juli nach BadenAndrohung der Vcrurtheilung in contumaciam, falls sie ausblieben. Solothurn erhielt den AufU'^ ^durch die ordinäre Post zu besorge«, v. Auf die Klage der Kauflcutc von Zürich undDonanc in Lyon auf 3V Proccnt gesteigert worden sei. sie daher auf künftige Tagsazung eine De ^

eingeben werden, wird auf Anhalten Zürichs bewilligt, intcrim ein Eiitschuldigungsschreiben wcg^^

Kauflcutc nach Belieben an den König abgehen zu lassen, f. Die Zürcher Gesandten zeigen au,

Stadt Chur, durch den mahländischcn SanilätS-Commissär veranlaßt, das Ansuchen gestelltalle Leute und Waarcn, die von Zurzach oder von andern inficirten Orten her kommen,treffen. Nun erzählt der Landvogt von Baden, wie große Kosten aufgewendet worden seien, u"'Pfingstmarkt in Zurzach den Fortgang zu verschaffen und das Geschrei, daß dort die Contagü 'Uzu beschwichtigen, und wie namentlich Schaffhauscn zum Nachtheilc Zurzachs die Kauflcutc ^gewarnt, besonders auch die bascl'schcn Kauflcutc an sich gezogen und den eigenen Markt prolongi^ ^so daß auch der Bischof von Constanz in einem durch den Obcrvogt von Klingnau, Joh. Frauj ^

von Evenbach, eingegebenen Memorial Klage führe. Ohne auf die von den Gesandten SäM^ ^entgegengehaltenen Einreden sich einzulassen wird beschlossen, dem Gesundhcitstribunal zu MaY^Gesundheitszustand von Zurzach zu attcstircn und um Aufhebung der gegen diesen Markt u»d ^ausgegangenen Verbote zu ersuchen. Auch nach Bünden und Innsbruck wird in diesem Sinuc iftlK. Erinnerung an sämmtliche Orte, die Beiträge zur Bezahlung der angekauften Landschrcibcrcl, ^zu Defung der 55 Dublonen Reisekosten des Couriers Wiederkehr zu leisten, (S. auch u. M e>Dem Grafen von St. Paul wird auf Anzeige seines Regierungsantritts zu Neuenburg undein Congratulationsschreibcn zugesandt. I. Oberst Karl Konrad von Bcroldingen, Landschreibcr 5"meldet, daß die drei Landschaften LauiS, Luggaruö und Mendris statt ihres Auszugs 10,000zahlen, Mainthal hingegen die Mannschaft stellen wolle, jedoch in der Hoffnung, die Obrigkeiten ^ ^dieselbe erhalten. Jenes Anerbieten wird angenommen, denen von Mainthal aber bemerkt, "Mannschaft selbst zu unterhalten haben; dieses wird sie vielleicht bewegen können, statt der ? "

Geld zu liefern. It. (S. u. Mainthal).

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

I» Baron von Greißp erinnert die mit Savohcn verbündeten Orte zu treuer Beobachtunglianz und läßt hoffen, auf nächster Jahrrcchnung in nähere Unterhandlungen sich einlassen zuEr erhält zur Antwort, man habe die Gesinnungen nicht geändert, erwarte aber auch rcelpr ^

Effect des Bündnisses. Der Internuntius Lcpori belobt den bei verwichcucr Tagsazung te-

stierenden Orten gegenüber für die wahre Religion und den päpstlichen Stuhl dadurch au den ^ ^legten Eifer der katholischen Orte, daß sie bei der eingegangenen Dcfension der Landschaft