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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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751
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Mai 1668. 751

^ "^"'gliche,,"

-"»ve,i g> Cessionsbriefs von 1617*) als Eigcnthum behalten habe, wie auch den davon abwei-

^»i dic des Barons von Grcißh kein Glauben beigemessen werden dürfe, dennoch von Uri in

^»dern ber Waadt in die Dcfcnsion betreffenden Abschiede vom Marz laut eines durch einen

Nein l,' Bern übersandten Schreibens eine Acnderung gemacht worden sei, über welche

^ Stad ^ Aufschluß zu erhalten wünschen müsse. Die Gesandtschaft von Uri entgegnet, daß

als oh ^ befugter Weise den Beschluß gefaßt habe, die Sache im alten Stande zu lassen, nichthalbem I bcr Waadt an Bern bezweifelt werde, sondern weil die Sache des geistlichen Rechtes

Kurde e> t ^ erläutert sei; jedoch sei Uri keineswegs sich auf dcu Nothfall zu söndern bedacht. Esbjo Verhandlungen im Februar und März eben auf Begehren der katholischen

^erreics bcr geistlichen und weltlichen Freiheiten weggelassen worden sei, der Tractat mit

^älide b^ Aufnahme Genfs und der Waadt zusammengehören, der Rüktritt Uri's hicmit andere

h>e V Beziehung auf den Vertrag mit Oesterreich ebenfalls zurükzutrctcn. Indem hieraus

^llcn Drtc gerade die von Glaruö, Basel, Schaffhauscn, Appenzell A.-Rh. und Stadt St.

»>ach^ " ürhaltenc Zustimmung zu dem Vertrage mit Oesterreich zur Rechtfertigung Uri'S geltend^ endlich dazu, daß die disscntircndcn Orte in beiden Beziehungen ihre Bedenken

w." Beschlüsse im Ganzen sich zu conformircn gemahnt werden sollen, e. In hcrkömm-

französische Resident Mouslier ciit vom 15. Mai aus St. Germain datirtes^'^schasto,^^^^ ^welchem der König sein Erstaunen ausspricht, daß die eidgenössischen Ge-"»d ZUglej^s gerichteten Zuschrift wegen zurükgcblicbcncn Zahlungen Instanzen machen

hundcrlundfünfzig Jahren bestehenden Gebräuche ändern, nämlich durch Zurükhaltung^ u»d " Kosten verursachen konnten, sie also einladet, vor allem aus darüber zu rcflec-

^ ^are» "^'ücn an seinen Residenten sich zu halten und die Kosten außerordentlicher Gesandtschaften^ galt ^mcr mündlichen Proposition zeigt der Resident an. daß der König, ungeachtet auch von^bcn g boch seinen Siegeslauf, dcil Nachbarn zu Liebe, unterbrochen und mit Spanien

habc^^" ^ Eidgenossen, dem falschen Geschrei, daß der König es nun auf sie ab-

N^big,,,,' I" nicht zu glauben, sondern überzeugt zu bleiben, daß er ihnen wohl gewogen und zu ihrerkhen feindliche Angriffe bereit sei, jedoch die von ihnen gemachte Abänderung ungerne

^Mg auf die Hauptlcute, die auf leinen Befehl nach Burgund zogen, um so mehr^ ^S sie ja nur dem empfangenen Befehle Gehorsam leisteten und daö mit der Pro-

^^'brend^ ^ ^''"bniß nur dem auf dieselbe erlangten Rechte folgte. Ucbcr die von geliehenen Geldern

^ ferner, ein Abgeordneter zu Abschlicßung einer Ucbcreinkunft bc-^ffe bjx"' Pensionen werden Ende Augusts folgen; nachdem die Hälfte der Contraete bezahlt^ b?r xj ^ ^'Vlidation der von 1636 herrührenden Forderungen wegen der ausgestellten Assignaten^^njß . ^^enen Vcrwiklung des Geschäfts verschoben werden, bis Herr Mohr, welcher die beste^g, für babc, aus der Vogtci zurük sei. Bei Bcrathuug dieser Eröffnung fand weder der An-^ Friedensbcrichte durch den Amtmann danken und in Bezug auf die erhaltenen Offerten die

i ^ ^^efer lii '

qela" 6essi°"dbrief enihielt die Bestiitigiltt.; de« Vertrags von 1S04, durch welchen Bern rechtlich in den Besiz

^>gt war.